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Seine Könlgliche Hobeit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald;
Seine Hoheit der Herzog von Nassau:
Höchst Ihren Finanz-Dir#ktor Wilhelm von Heemskerck
und
Höchst Ihren Ober, Steuerrath Philipp Heinrich Schellenberg,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Natifkatlon, solgender Vertrag
abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Seine Majestät der Könlg von Bapern, Seine Majestät der König von Württem-
berg, Seine Königliche Hoheit der Grohherzog von Hessen und bei Rhein und Seine
Hoheil der Herzog von Nassau treten für Ihre Lande den zwischen den anderen kon-
nmahirenden Staaten am 28. Juni und 11. Juli dieses Jahres über die Forkdauer
des Zoll, und Handels-Vereins abgeschlossenen Verkrägen in allen Punkten bei.
Artikel 2.
Gegenwärtiger Vertrag soll unverzüglich zur Flatisikation der hohen konkrahirenden
Tbeile vorgelegt und es soll die Auswechselung der Ratißkationen binnen spätestens vier
Wechen in Berlin bewirkt werden.
So geschehen Berlin, den 12. Oktober 1864.
(ges.) v. Fonmer Eib. Philipsborn. Delbrück. v. Neichert. Graf Feppelin.
(I. S.) u (u. S.
v. 2 v. Bar. Schmidt. Niecke. Ewald.
(. 8.) (L. 8.) (I. S.) (L. S.) (L. S.)
Bede. Thon. v. Thielau, v. Heemskerck. Schelleuberg.
(I. 8.) (I. S.) ¶. S.) —iie (I. S)
Meyer. Mettenius.
(L. S.) (L. S.)