Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Gesetzsammlung 
Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. 
  
No. 152. 
  
1) Bekanntmachung, die Abfertigungbefugnisse der Steuerrezeptut in Pößneck betr. 
(Publ. lui Aniis- und Vererdunngobl. am 3. August 1833.) 
Zu Folge einer anher gelangten Mittheilung ist der Steuer-Rezeplur zu Pößneck vom 
1. August d. J. an die Besugniß zur Abfertigung der von den dortigen Gerbern in das 
Ansland versendet werdenden Gerberwolle und Beinwolle ertheilt, auch die Befugniß zur 
Abfertigung von zollpflichtigen Posistücken bis zu 15 Pid. Gewicht beigelegt worden; was 
wir hierdurch zur allgemelnen Kenntniß der Betheillgten bringen. 
Gera, den 26. Juli 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Herzog. 
2) Verordnung wegen Behütens der abgeernteten Felder. 
(BVubl. Im A#mls- und Veterrnungsbl. am 17. Auhust 1839.) 
Nach den besiehenden ältern Verordnungen, insbesondere aber nach der Zirkular= 
versügung vom 31. Juli 1817 sollen die abgeernteten Felder nicht unmittelbar nach dem 
Abfabren der Feldfrüchte mit Vieh betrieben werden dürfen, vielmehr soll den Schäfern 
und Hirten 2c. das Austreiben von Vieh auf abgeerntete Felder erst nach einer Grist von 
Ausgegeben den 17. September 1853. 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.