116
1. Von Salz (250t.), wenn solches durch dle Häͤsen von Danzig, Memel und
über Millau eingeführt wird zum Bedarf der Königlich Polnischen Salz-
Administration unter Kontrole der Königlich Preußischen Salz= Administration,
von der Preußischen Latt. 3 Rthlr.
. Von Waizen und andern unter Nr. 3 nicht besonders genannten Getraide--
arten, desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken,
auf der Weichsel, dem Niemen und der Warthe eingehend, und durch die
Häfen von Danzig und Memel, auch über Elbing und onigebers uͤber
sowie uͤber Stettin auögehend, vom Preußischen Scheffel. . .. . .. 2 Sgr.
Von Roggen, Gerste und Hafer, auf deuselben Strömen ein-, und über die
vorgenannten Häfen ausgehend. vom Preußischen Scheffee 1 Sgr
!
-
II. Abschnitt.
Bei der Durchfuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebiets oder auf nach-
genannten Straßen wird von den beim Ein= und Ausgange höher belegten Gegenständen
an Durchgangsabgabe nur erhoben:
A. Von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der
—
S
S
Swahe über Neu-Berun, oder endlich auf der Eisenbohn über Myslowitz ein= und
links der Oder oder auf der Straße über Neu-Berun, oder auf der Eisenbahn über
Myslowih, oder endlich durch die Odermündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß
der Durchfuhr auf den - unter B. und C. bezechneten Shabenzüten), vom
Neminer ... . . Zg.vdet1äe
.Von Waaren, eelche.
—
.über die südliche Grenzlinie von Saarbrücken bis zur Donau (beide elnge-
schlossen) ein= und wieder ausgehen; ingleichen welche
rheinwärks eingesübrk, aus den Häfen zu Mainz und Biebrich oder oberhalb
gelegenen Rbeinbäfen, aus Mainhäfen oder aus Neckarhäfen über die Grenz-
linie von Mittenwald bis zur Donau (diese eingeschlossen) wieder ausgehen,
und umgekehrt; serner, welche
über die Grenzlinie von Schusterinsel in Baden bis Waidhaus in Baiern
(eikeOmnte eingeschlossen) ein= und wieder ausgehen, vom Zentmer 24 Sgr.
oder 82 Kr.
!*
—
.Von Waaren, welche rheimwärts eingeführt, aus den Häfen zu Maluz und Bieb-
rich oder aus oberhalb gelegenen Rbeinhäfen über die Grenzlinie von Saarbrücken
bis Neuburg a. N. lene Orte ehngeshlesen) v wieder ausgehen, oder umgekehrt, vom
Zeniner 141 Sgr. oder 43 Ar