17
Dritter Abschnitt.
Von der gesehlichen Erbselge der Ehegatten.
Größe ihres Erbtheils §§. 57—59.
Aushebung der Wiedewerehelichungsstrasen S. 60.
Gleichheit des elterlichen Wieboranchreht S. 61.
Von der rclgunsu *
Vorbehaltene Güter §. 6
Das Einzuwerfende der brder und Abkömmlinge 8. 64.
Einwersens des eigenen Vermötens wird nicht ersordert F. 65.
Das Erbrecht der Ehegatten ist bedingt:
4) durch prlesterliche Trauung §. 66.
2) durch Fortdauer der Ehe bis zum Tode des Erblassers §§. 67—
Anwendung des Vorstehenden auf die Erbfolge der Chegatten 5% Chestiftungen oder an-
deren Verfügungen 8. 70.
Wegysall der verschiedenen biher bestandenen gesetzlichen Erbrechte der Ehegatten S§6.71.72.
Vierter Abschnitt.
Von dem Pflichttheil.
I. Pflichttheil der leiblichen Abkömmlinge und Eltern §. 73.
Dessen Vetrag §§. 71. 75.
II. nm der Wahstinder 65S. 76. 77.
Wegfall der qunrta Di# pii S. 7,
ur. Pflichttheil der Ehegatten S. 79.
Dessen Betrag §. 80.
IV. Gemeinschaftliche Bestimmungen:
Pslichttheilsberechtigte sind als Erben zu betrachten §. 8
egfall des Pflichtiheils:
1) Wegen einer andern mit Einwilliyung des Pflichttheilsberechtigten getreffenen Verfügung
SS. 82—
2) Wegen Enterhung SS. 87—89.
Enterbungsgründe:
a) Gemeinschastliche binsichtlich aller Pflichrtheiloberechtigten §. 90.
b) Besondere hinsichtlich der Abksmmlinge §. 9
Whc) Besondere hinsichllich der Eltern §. .
) Besendere binsichtlich der Ehegatten §. 93.
Die Enterbung ist lediglich auf versehend angehebene HBälle beschränft 8. 94.
Sie hebt sich durch Verzeihung 8. 9
Inwiesern Euierbung aus guter btch Statt sindet S. 96.
Folgen der Zurucksetzung des Pflichuheilsberechligten §§. 97—99.
Ergänzung des Pflichttheils bei pflichtwidrigen Freigebigleiten §. 100.
Beschränlungen des Pflichttheils sind ungültig S§. 101. 102.
Wer im Pflichttheile solct, wenn der dazu zunächst Vercchticte nicht dazu gelangt &. 103.