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An denselben sind zu gleicher Zeit von Seiten der Kreissteuer-Einnahmen die Zu-
wachs, und Wegfalllisten des verflossenen Jahres abzugeben.
8. 29.
Der Areidrath fertigt darauf den Gemeindevorstaͤnden die Einwohnerverzeichnisse
nekst den Zuwachs= und Weygfalllisten mit der Anweisung zu, die gewählten Kommissions-
mitglieder zusammen zu berufen, dieselben zur Wahl eines Vorsitzenden auszufordern,
und, wenn sie auf diese Weise konstituirt sind, ihnen die obgedachten Unterlagen nebst
dem Kataster mit der Aufforderung zu unverzüglicher Vornahme der Katasterrevision
auszuländigen.
8. 30.
Leßtere ist «
auf dem platten Lande längsiens binnen vierzehn Tagen,
in den Slädten längstens binnen vier Wochen,
zu beendigen und bei derselben dergestalt zu verfahren, daß das Kataster Nummer für
Nummer durchgegangen und auf denjenigen Stand gebracht wird, welcher sich nach den
Zuwachs= und Wegfalllien des vorigen Jahres, sowie nach dem Individualverzeichniß
und nach der eignen Wissenschaft der Revisionskommission als der gegenwättige ergicbt.
Elenso sind an Stellc der einzelnen Steuersähe, welche den dermaligen Verhält
nissen micht angemessen erscheinen, höbere oder niedrigere auszuwersen, und ist dabei
namentlich auch, soriel die Nevision im Jahre 1854 anlangt, auf genaue Durchführung
der Bestimmungen des Ergänzungsgesetzes vom 23. Dezember 1853 Bedacht zu nehmen.
Bei allen Verhandlungen der Kommission emscheidet Stimmenmehrheit.
8. 31.
Ueber alle diese Verhandlungen hat der Gemeindevorstand (der auch dafür Sorge zu
wagen bat, daß alle ven dem Vorüienden der Kommistion gewünschten Minkheilungen an
denselben gelangen und das erforderliche Schreibwerk gefertigt wird, auch den geschäft-
lichen Verkehr mit anderen Bebörden zu beforgen und auf Ersuchen des Vorsigenden der
Kommission einzeine von Lepterem zu vernehmende Stenerpflichtige vorladen zu lassen,
der Abschäpung sellst aber und der Abstimmung in Bezug auf Lektere sich zu entbalten
bal) ein, wenigsteno von dem Vorsitzenden der Abschäpungskemmission mitzunnterzeichnen-
des Protofoll aufzunehmen, in welchem alle in dem Kataster, bezüglich in dessen Nach-
nigen, vorzunchmende Veränderungen genau außzuzeichnen sind.
Dieses Protokoll ist sodann an die Kreissteuer, Einnahme unter Beifügung des
Eimwohrnerverzeichnisses sewie der Zuwachs= und Wegfalllisten, abzugelen und hat leßt-