Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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bene Ausgangszoll für rohe und gekämmte Schaafwolle, einschließlich der 
Gerberwolle, wird auf 10 Sgr. oder 35 Kr. für den Zentner und der 
Ausgangszoll für Haidschnuckenwolle bel dem Ausgange über die hanno- 
versche und oldenburgische Grenze auf 24 Sgr. vom Zentner erimäßigt. 
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Gesetz Höchstelgenhändig vollzogen und mit 
Unserm Landesfürstlichen Insiegel bedrucken lassen. 
Gegeben Schloß Osterstein, am 6. Januar 1854. 
(L. S.) Heinrich der 62. Jüngerer Linie Fürst Reuß. 
v. Bretschneider.
	        
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