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2) Verordnung, die Arzneimitteltaxe für 1855 hetr.
(Pabl. Im Amts= unb Vererdnungsbl. am 14. Februat 1833.)
Vom Königlich Preußischen Ministerium der Geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-
Angelegenheiten ist eine neue Arzneimitteltaxe für das Jahr 1855 veröffentlicht worden,
welche auch im Buchhandel (Berlin, Verlag von Rudolph Gärtner) erschienen ist.
Es wird daher Solches mit der Bemerkung andurch bekannt gemacht, daß auch in
allen hierländischen Apotheken nach jenen veränderten Königlich Preußischen Bestimmungen
die betreffenden Droguen und Arzneien vom 1. Januar d. J. an zu taxiren und zu
verkaufen sind.
Zugleich werden auch hierbei die Apotheker des Landes auf das als Anhang zur
Königlich Preußischen Arzneitaxe für 1855 erschienene Verzeichuiß der Preise von Arz-
neimitteln, welche in der sechsten Auflage der Preußischen Landespharmakop#e nicht ent-
halten sind, — nach den Prinzipien der Königlich Preußischen Arzneitaxe berechnet und
im Buchhandel ebenfalls von Rudolph Gärtner in Berlin beziehbar, — andurch noch
besonders aufmerksam gemacht.
Gera, den 8. Februar 1855.
Furstlich Reuß-Plauische Regierung.
von Bretschneider.
Semmel.
3) Bekannkmachung, die Auflösung des Stadtgerichts und des Gotteshausgerichts zu Tanna betr.
(Putl. im Amts und Verentnungktl. am 7. März 1855.
Nachdem in Gemäßheit der höchsten Verordnung vom 30. Dezember v. J. die
Aufhebung der Patrimonialgerichte betreffend, das Stadtgericht zu Tanna und das
Gotteshausgericht daselbst aufgelöst worden und am 22. d. Mts, an das Fürst-
liche Justlzamt zu Schleiz übergegangen sind, so wird dieß hierdurch zur öffentli-
chen Kenntniß gebracht.
Gera, am 27. Februar 1855.
Fürstlich Reuß- dausches Landesjustizkollegium.
. Reichard.
R. Müller.