Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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ter Zuziehung eines Direkters zu jeder Zelt in den Bureaus der Bank von dem Ge- 
schäftsgange Kenntniß nehmen, Auskunft über alle die Bank betreffenden Angelegenhei- 
ten verlangen, deren Akten einsehen, den Geschäftsbetrieb kontroliren, dem Verwalungs- 
rath darüber Bericht erstatten, und für den Fall befundener Unregelmäßtgkeiten rie er- 
forderlichen Abänderungen zur Entschliehung bringen. 
8. 48. 
Wahl des Verwaltungsrathes. 
Die Wahl des Verwaltungsrathes erfolgt durch die Generalversammlung in gehei- 
mer Abstimmung nach relativer Stimmenmehrheit. Er hat aus eilf Mitgliedern zu be- 
siehen, von denen mindestens der Vorützende und dessen Stellvertreter in Gera und au- 
ßerdem zwei Mitglieder im Fürsienthum Reuß J. L. wohnhaft sein müssen. 
Seine Mitglieder sind aus der Zahl der stimmberechtigten Aktlonäre zu wählen und 
müssen durchaus unbescholten und im Besitze der bürgerlichen Ehreurechte sein. 
Zwei Kompagnons einer und derselben Firma, sowie Verwandte ersten und zweiten 
Grades in auf= und absteigender Linie können zu glelcher Zeit nicht Mitglieder deb Ver- 
waltungsrathes sein. « 
Haben bei der Abstimmung mehrere Personen, als welche zur Erfüllung der sesige- 
setzten ZJahl erforderlich sind, gleiche Stimmen, so entscheidet unter ihnen über den Ein- 
tritt das Loos. 
Verweigert einer der Gewählten die Annahme der Funktion, so tritt dersenige an 
dessen Stelle, welcher die meisten Stimmen nach dem Gewählten hatte. Die innerhalb 
einer Frist von 14 Tagen von erfolgter Mittheilung der Wahl an unterlassene Erklär- 
ung wird der Verweigerung gleichgeachtet. 
S. 49. 
NRechte der Theilnahme an dessen Sitzungen. 
Der vollziehende Direktor oder dessen Stellvertreter hat das Recht, allen Versamm- 
lungen des Verwaltungorathes beizuwohnen und in denselben eine leralhende Stimme. 
8. 50. 
Ergänzung des Verwalkungsrathes. 
Für die ersten sechs Jahre von der Eröffnung der Vankgeschäfte an, bilden die 
Herren: «
	        
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