Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

d. Nerfabien beim 
Rachnagten de 
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den. 
438 
8. 39. 
Gehen bei Besigveränderungen 
1) sämmtliche (Real.) Folien eines (Individnal.) Konto's auf ei- 
nen neuen Besiger über, so wird in jedem Folium der Name 
des bisherigen Besipers mit rother Tinte durchstrichen und dar- 
unter der Name des neuen Eigenthümers mit kurzer Angabe 
der Erwerbsurkunde nebst Datum gesetzt, im Individual-Konto 
aber ebenfalls der Name des frühern Eigentbümers mit rotber 
Tinte durchstrichen und darunter der Name deo neuen Eigen- 
thümers geschrieben und endlich im Regisier der Name des bis- 
herigen Eigenthümers gleichfalls roth durchstrichen, dagegen 
aber der des neuen Eigenthümers unter dessen Anfangsbuch- 
staben nebst der Kontonummer eingetragen. 
Besitzt jedoch der neue Acquircnt bereits ein Konto, so wird 
in solchem das neuerworbene Folium (bezüglich die neuerwor- 
benen Folien) nebsi der Seite des Katasters und den Steuer- 
einheiten nachgetragen und das Konto neu summirt. 
2) Veräußert ein Individuum, welches mehrere Folien in einer 
Flur besitzt, diese nicht sämmtlich, sondern nur eine oder meh- 
rere derselben, so wird die Aenderung des Besiger-Namens 
rücksichtlich der veräußerten Folien in gleicher Weise bewirkt, 
wie vorstehend unter 1. angegeben, im Konto aber werden die 
Foliennummern, Seiten des Katasiers und Stenereinheiten der 
veräußerten Realitäten mit schrägen Strichen weggestrichen, von 
der ganzen Summe abgeschrieben und auf die (bezüglich neu 
anzulegenden) Konto's der neuen Enverber übertragen. 
In den Fällen, in welchen Folien, welche Häuser und Hof- 
raithen enthalten und in einem Konto mit andern Folien auf- 
Leführt sind, durch Besihwechsel von den lehtern getrennt wer- 
den, muß das, das Haus oder die Hofraithe enthaltende Fo- 
lium seine Kontonummer behalten, es sei denn, daß der Akaui-= 
rent bereits ein Folium mit einem Haus oder einer Hofraithe 
gcsütt. 
3) Veräußert ein Indlviduum, welches mehrere Follen in einer 
Flur besipt, diese sämmtlich aber an verschiedene Akgquirenten, 
so wird das Konto des Veräußernden auf einen derjenigen 
Akguirenten, welche noch kein Konto beüyen, übertrag enund
	        
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