Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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zwar, insofern ein Folium mit einem Hause oder einer Hof- 
raithe dabei konkurrirt, vorzugsweise auf den Erwerber dieses 
oder dleser. 
8. 10. 
Werden eine oder mehrere Parzellen oder Theile von Parzellen 
mit einer andern Realität konsolidirt: so werden solche auf das Folium 
der letztern nebst Flurbuchsnummern, Flächen und Steuereinheiten über- 
tragen und sodann die Steuereinheiten nen summirt, auch die neue 
Summe darunter geseßt. 
Zugleich wird die Konsolidatien unter Bezugnahme auf die Sup- 
rlementakten und mit Angabe der Folien, in welchen die konsolidirten 
Parzeslen, bezüglich Theile von Parzellen bisher standen, in solgender 
Weile vorgemerkt: 
„Damit konsolidirt nach Bl.. der Supplement-Akten von 
Folium .. . .“ 
Im Konto dagegen wird bei dem entsprechenden Folium der Be- 
trag der Stenereinheiten und, wenn das Konto mehrere Folien umfaßt, 
der Gesammtbetrag der Steuereinheiten des Konto's quer durchstrichen 
und dafür der neue Betrag der Steuereinheiten, bezüglich der neue Ge- 
sammtbetrag der Stenereinheiten des Konto's eingetragen, auch der bis- 
herige Betrag des Steuersimplums ebenfalls guer durchstrichen und da- 
für der neue Betrag gesett. 
. Al. 
Alle Streichungen, Nachträge und Aenderungen in den Folien und 
den Konto's bel Konsoltdationen werden mit blauer Tinte bewirkt. 
8. 42. 
Bei Abspaltungen einzelner Parzellen werden diese nebst den 
Flurbuchsnummern, Flächen und Steuereinheiten in dem betressenden 
Folium mit schrägen Querstrichen weggestrichen, wird danach die Eumme 
der Steuereinheiten durch Subtraktion und unter Hinweisung auf das 
Spaltstück berichtigt, auch in der Rubrik: „Bemerkungen“ auf die Sup- 
plementakten sich bezogen und dabel heivorgehoben, ob und mit welchen 
Folien die abgespaltenen Parzellen konsolidirt oder, ob und unter wel- 
chen Nummern sie als neue Folien eingetragen worden sind. 
Die Aenderungen in dem entsprechenden Konto werden in der §. 
40 vorgeschriebenen Weise bewlrkt. 
N. Vei Konsolidatio- 
nen. 
C. Dei Abjpaliuugen
	        
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