Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

D. Dti Jerjpaliungen. 
440 
8. 43. 
Alle in Folge von Abspaltungen vorzunehmenden Streichungen, 
Nachträge und Aenderungen in den Folien und den Konto's sind eben- 
falls mit blauer Tinte zu bewirken, 
8. 14. 
Bei Zerspaltungen einzelner Parzellen ist zu unterscheiden, ob 
solche bisher mit andern Parzellen zu einer Realität verbunden waren 
oder selbsiständige Realitäten (ledige Stück.) bildeten. 
Im ersien Fall liegt, insofern sämmtliche Spalttheile von der Haupt- 
realität wegkommen, zugleich eine gänzliche Alspaltung vor, und es ist 
daher in Bezug auf die Hauptrealität so zu verfahren, wie solches §. 
42 vorgeschrieben worden, während die Spalttheile entweder mit andern 
Folien verbunden werden (vergl. §. 40) oder als selbstständige Rcalitä= 
ten in neuen Folien einzutragen find. Jusofern aber ein Spalttheil bei 
der Hauptrealität verbleibt, sind nur die Fläche und Steuereinheiten zu 
durchsireichen und an deren Stelle die Fläche und Steuereinheiten des 
verbleibenden Spalttheils einzutragen, zugleich aber die Summe der 
Steuereinheiten zu berichtigen, sowie das Nöthige unter Bezugnahme 
auf die Supplementakten vorzumerken. 
Im zweiten Falle (wenn die Parzelle, welche zerspalten wird, eine 
besondere Realität bildet) ist für einen Spalttheil das Folium beizuhe- 
halten und zwar vorzugsweise für den frühern Besiper, wenn dieser ei- 
nen Spalttheil behält, außerdem für denjenigen Akauirenten, welcher 
noch kein Folium also auch kein Konto in der Flur besitzt. Gehen je. 
doch sämmtliche Spalttheile an andere Realitäten über, so ist das Fo- 
lium zu streichen und der Grund unter Bezugnahme auf die Supple- 
mentakten dabei zu bemerken. Es darf aber dieses Folium sräter beim 
Entstehen einer neuen Realltät wieder benup#t werden. 
Die nöthigen Aenderungen in den Konto's sind nach den Vor- 
schristen in den S#. 40 und 42 zu bewirken. 
# 8. 45. 
Die wegen Zerspaltungen nöthig werdenden Streichungen, Nach- 
träge und Aenderungen in den Folien und den Konto's find gleichfalls 
mit blauer Tinte zu bewirken.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.