Nr. ihl. sgr. vf.
nicht der Ruchter Fuhrlohn in Ansah gebracht hat, in welchem Fallo
dieser den Aktnar sowie nach Befinden, vorkommenden Falls auch
den Gerichtsarzt und Wundarzt, im Wagen aufzunehmen verbunden (s1#—21—
c) wenn dieselben auswaͤrts abernachien, sar jede Nacht noch besonders.
zu ——
zu 21—
4h einer nnPßs kn ausschlilich Votenlobus Sgt. bi-R¾
Ueber Nacht noch ebensovie
c) Beträgt aber die rnanal nur eine halbe Stunde und die
Expedition überschreitet 4 Stunden nicht, dann passren die Diäten
nur zu zwei Drittheilen der obigen Ansähe.
32. Dokumente, niedergelegte:
a) aufzubewahren:
1. von noch nicht 50 Thlr. am Werth. . 3 Saor. bis — 6
2. sind deren mehrere, von jedem 2 Sgr. bi1
3. über 50 Thlr. und bis 500 Thlr. von icden 6 Sgr. bie 0
4. von 500 Thlr. bis 1000 Thlr. 12 Sgr. bi
5. darüber . Hst
6. Rechnungs- Belege sind nicht einzeln zu berechnen, sondern alle
Belege einer Rechnung alo eln Dokument zu betrachten und nach
dem Total-Werth zu liquidiren.
7. Für Niederlegung der wegen aus dem Depositum selbst KAusgeie
bener Gelder cimpfangenen Schuld-Urkunden, sowie bei Umtausch
der im Depositum befindlichen Dokumente gegen andere gleichwer-
tbige, pafsirt auher den gewöhnlichen Expeditionsgebühren nichts.
b) lamen aber die Dokumente au porleur, wie Pretiosen Nr. 30, d.
c) Registratur der Niederlegung, wenn solche besonders ausgenommen
wird, überhaupt 5 Sor. bie —8
und eben so# vell für die me bei der zuchändii
h Dposiuen. Schein Segr. 16
Donation, l. Schenrng Mr. 61.
Ebestiftung, f. Contrakt Nr. 25.
Einkindscha ait. delsbuch
Eintrag ins Handelsbu r -
Entlassung aus der väterlichen Gewalt (i. Contrakt Nr. 25.
Lrbvertrag
33. Gebschaft:
n) Versiegelung . . . . ISSgk.bi6112--
II)’-lkkotololl. lcchbwll2——
465
e) wird die Versiegelung nicht unter Leitung des Gerichts, sondern
durch die Gerichtspersonen allein beforgt, so passirt für diese, ein-
schließlich der Nicderschrift der Ansatz Nr. 9, i mit Wegfall der Quote.