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besonderer Hppothekenschein ausgefertigt wird, einschliehlich des Hy-
pothekenscheines und Eintragens in das Konsens= vder Hypotheken-
buch von jeden 20 Thlrn. unterpfändlich versicherter Kaufsumme
Für die in dem Kaufe bedungenen und durch Hypotbeken-Vor-
behaltgesicherten Leistungen außer der Kaufsumme passiren, auch wenn
Hypothekenscheinedarüberausg FKefertigt werden, die vorstehenden Quo-
tenansätze nicht, vielmehr ist desfalls, neben der Gebühr für den ei-
waigen Hypothekenvorbehalt wegen unbezahlter Kaufgelder, nur der
allsneine Ansatz von 8 Sgr. bis 16 Sgr. für Hypothekenvorbehalt
zulassig
Ers“ so wenig kann für diejenigen Kausgelder, welche schon vor
der Bestätigung des vorliegenden Kaufs mit ausdrücklicher Hypothek
versehen waren, eine eblr furt Hypothekenvorbehalt erhoben werden.
i) Quittung eiuschließlich Verz
1. sofort beim Kauf von din — allein nach Verhältniß der
Summe der geleisteten Quitung einschliehlich der Annotation
der Quinung von je 20 Thlru.
2. eine Quittung auher dem Kaufoertrag, s. srr. 54.
3. Verzicht, s. Rr.
k) Notiz an die ** zu deren Ertheilung die Lo
behörde verpflichtet Sgr. bis
) Eintrag des Kaufs m das Handelsbuch, gewoöhnliche Kren# und
Beglaubigungsgebühren.
Besondere Lehusscheine neben den Kaufbestätigungs-Urkunden kön-
nen nur dann auggefertigt werden, wenn die Lehnsbehörde getrenn##
von der Gerichtsbebörde besicht, nie aber von der leptern, wenn die-
selbe zugleich Lehnsbehörde ist.
Für die Ausfertigung besonderer Urkunden über die Abtheilung
*“ Kaufgelder passirt keine Gebühr.
Lad
5 Anordnung mündlicher, welche bei Verhandlungen willkührlicher
Gerichtsbarkeit die Regel bildet, einschlieblich Niederschreibung von
jeder Person
zahl über .
b)Ichk-Ilchc - . Sgr. *
c) Kurrentladung von jeder Persen
Lebn:
l. Für sonderbare und Annehmelehn nach der Größe 6 S##i
Auflassung der Lehn: ebeusoviel.
I. Gesammtbetetbng, je nach dem Kauf= oder Lehnswerthe, und in
doch niemals, zun bei einer über ichen ansteigenden Personen,
thl. sar. pf.
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1
dessen Ermangelung nach dem Tapwerthe des Lehnstücks
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