Nr.
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0.
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. Mundations. Gebühren, (Gebühren für Reinschrift)
.Pacht. Uebergabe, Leitung einer
.Promemo
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a) jede Folioselte von mindestens 24 enggeschriebenen Zeilen
fuͤr Reinschriften auf gebrochenem Papier, die Folioseite wie unter a.
Seiten, die noch nicht zur Hälfte vellgeschrieben sind, werden, wenn
sie wenigstent 6 Zeilen euthalten
bei a) m .
bei b) .
in Ansah gebracht.
Nachlaß, s. Erbschaft Ni. 33.
Obligation, (. Schuldschein Nr. 62.
Obsignation, s. Erbschaft Nr. 33 g. b. e
Pachtvertrag, s. Contrakt Nr. 25, do ch w
a) beim Jeiwacht das Pachtgeld auf sintt Jahre zusammenge
rechnet und hiernach die Konsirmationsgebühr bestimmt, oder statt
dessen für jedes Pachtjahr, nach Wichtigkeit des Pachtgeldes 21 Sgr. bio
) bei dem Jeitpachte auf unbestimmte, z. B. auf Lebenszeit, wird
das jährliche Pachtgeld als Zins zu 5 vom Hundert angeseben,
biernach das Kapital berechnet und hiervon der Ansatz Nr. 25 (l.
2. zu zwei Drintheilen liqudirt.
c) leim Erbpacht dagegen wird die jährliche Pachtsumme zu einem
sinsprozentigen Kapital angeschlagen und hiernach der ganze An-
. liquidirt.
Die an- drischen beiden Ansätzen unter a. hat der Spor-
telempfänger.
Bei Pachtkontrakten, welche theils auf gewisse, thells auf einige
Jahre ungewiß abgeschlossen werden, sind die Gebühren nachzuerhe-
ben, wenn der Pacht sorkdauert.
Fr gerbngfünkgen= genau wie bei Auktionen Nr. 9 a, b, jedoch aus-
schli r Verpflichtung der Taxatoren Rr. 67 und der Proto-
kolle 106 3 c, un
b) bei wichtigen, das Doppelte der beiden ersten Ansähze Nr. 9 a, b,
wogegen es bei den einfachen Ansäten Nr. 67 und Nr. 53 c be-
wendet.
Lommt ein Total-Vergleich zu Stande ohne förmliche Taxalion
des Inventariums, passiren in allen Fällen durchgängig alle Ausätze
rE
rl ce E oder Assessor in der Stadt 5 Sgr: bio
b) einer Gerichtsperson auf dem Lande .
Protest s. Wechsel Nr. 72
bhl. lgr. f.
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