Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

474 
8 
d) dergleichen mit Gründen — 
— 
SS 
  
e) bei wichtigen Gegenständen und mühsam herausgeseten ’i 16 
Es passirt aber bei willkührlichen Gerichtehandlungen für eine 
Resolution dann nichts, wenn sie eine Expedition zum Vegensande 
hat, für welche ein besonderer Wab naitinden. 
650.Recepisse, wenn solches verlangt wird . . .—5-. 
,61. Schenkung: 
!# 
□—. 
D 
S 
Ti 
a) unter den Lebenden 
. ũber Immobilien, wie Kauspertrag, s. Nr. 42. 
2. über Mobiliar, s. Contrakt Nr. 25. 
b) auf den Todesfasl, wie Testament, s. Nr. 68. 
Schied.Urkunden, s. Contrakt Nr. 25. 
Schreibegeböhren, Kaufoertrag Nr. 12 e. 
.Schuldsch 
  
) Ei aufzunehmen, einschliehlich der Registratur 10 Sar. bio -21 
b) auf Verlangen eine Urkunde daruͤber aubzufertigen, wenn das Dar · 
lehn betraͤgt: 
  
s 100 Thr. · . . 10 Sgk ksHZ 
2. n 500 Thlr. . —27—- 
Zdantbckvonje 100 Thlm —5..· 
Siegelgebũhren jallen weg, wenn suͤr die vormaligen Gerichtsherren noch 
Siegelgeld liguidirt wird; wo das nicht der Fall 
a) wenn die Urkunde wichtig . . . —5— 
) wenn sie unwichtig . .3 
Substitntion zu registriren, s. Vollwacht Nr. 71. 
.Spondikat 
4) 5 des zuringene und Anweisung zur Eingabe ded Ver- 
nisses der Gemeindegliede 3— 
b) konnang münllher Voriabung, einschließlich Nelations-= Registra. 
#ur, s. Nr. 4 
9. schriftliches Pa#u oder t Kurtentladung von jedem Gemeindeglide 7 
— 
d von sedem darüb ——4 
9 enein der Genehndeglterr, einschließlich des Protokolls, wenn · 
erscheine 
1. bis 20 Mglider . . . . 20Sgk.lndl—— 
2. bis 50 » . . . lhl.1ZSgk.l-ie)121— 
3. bis 100 » . . . 1 Thl. 24 4 bie 222— 
4. darüber . . . .I—— 
c)Andfcrtcgnng in allen zã lien . . 
und ist es ein General-Syndika 
Tansch-Vertrag über Immobilien, 7 bei Kauf-Vertrag, s. Nr. 42. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.