Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
66. 
—2 
S— 
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Taxator, Bestellung und Verpflichtung eines, 
a) Registraiur über die Bestellung, ohne zbersäle der Anzabl . 10 
b) Ennwurf eines besonderen Schäßungs-Eides O 
Tbeilungs- Rezeß, f. Erbvertheilungs. Rezeß Nr. 35. 
.Testament, Kodieill, Fideikommißstiftung, Schenkung auf den To- 
b) schriftliche, letzuwillige Verfügung zur Niederlegung anzunehuel, ein- 
  
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thl. sgr. pf. 
o, herichiliche Niederschrift der Anweisung der Tarxatoren, und uͤber 
Angabe der Taxation, wenn solche nicht unter uminelbaner Leitung 
  
des Gerichts geschieht . 5 Sgt. biss-s2 
b) beweglicher Sachen: 
1. wenn sie sofort bei der Konsignation geschieht, nichts, 
2. durch besondere Expedition, wie bei unbeweglichen. 
Wc) unbeweglicher Sachen, wenn solche unter unmitzellarer Leitung der 
Gerichte, und nicht blos durch die Gerichtspersonen außer Gericht 
geschieht und der Taxwerth beträgt: 
1. bis 500 Thlr. . . . 12cgk««9’ 
  
2. darüber von jedem Hundert — 
wobei jedoch nicht der Werth der einzelnen örundsiũte sondern 
die Totalsumme zu berechnen ist. 
  
3. dad Protokoll bis zu 1 Bogen . . 12cngN 
daruͤber 27 Sgr. bis 
4) jede zur Taxation gelrauchte Gerichtsperson, Vangewerke m*i 
verständige, ausschtehlih der Wedegebuhren u und Zehrung in der 
Stadt 0 Sgr. bi 
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5) auf dem Lande 7 Sgr. bisl—1.H 
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Dauert die Taxakio#n uͤber einen balben - ann Iönen noch 
ein Mehreres zugebilligt werden. Auch sind alsdann sowohl Vor- 
als Nachmittags die Protokoll-Gebühren unter 3 zu passiren. 
zei sehr wichtigen und schwierigen Taxationen, 3. B. bei der 
Pachtübergabe von Nirergütern kann diese Gebühr für jeden Ta- 
Fator erhöht werden, auf den Tag bis 215 
s zu 
6) den Gerichtspersonen zusammen fuͤr den Taxallons- Aufatz, wenn 
ihnen die Würdcrung allein überlassen worden ist, noch besonders 
8 . 
  
r)Abnaln-nnndtllkqtnmtnr.onndcnt. 
desfall, oder senstige letzwillige Verordnung, unter Berücküichtigung 
der Wichtigkeit der Erbmasse: 
a) aufzunehmen und in Form zu bringen, einschlieblich Aufbewahrung 
nnd Eintrag in das Testamenten-Buch: 
1. an Gerichtsstelle . . 1 Thl. 12 Sgr. bie 
2. im Hause des Teltalors . . 1 Thl. 24 Sgr. bis 
  
schließlich Registratur, Aufbewahrung und Eintrag: 
  
1. 
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