Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
S 
2 
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S 
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— 
u.Verpflichtung eines Mlgem Sachverständigen, Sequesters, Kom- 
. Weg-chi, cunchlteultchdcthcgqtratut 6 Sgr. bis 
ng 
Wollmacht, gerichtlich aufzunehmen, W Negistratut: 
476 
thl. sgr. pf. 
3 1. 1 Thl. bis 
12. 1 Thl. 12 Sgr, bie 
0) cege srithges Testament, die Hälste mehr. 
4 Rekognitions-Schein 0 Sgr. bi 
1. 
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8 
e) Atanderung in Nebenpunkten, oder durch Aodizil, die 4s obigen 
A nsäh 
aalete die Hälfte derselben Anse 
6) Eröffnung, nach Wichtigkeit Soealsn ausschließlich der Ladung 
#. bio 
  
. 
hieruͤber wegen der Registratur von jedem Erb- Interessenten 5 Sgr. bis 
— 
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Si 
  
) Eintrag in das Testamenten-Kopialbuch, die gewöhnlichen Abschrifts- 
und Beglaubigungegebühren. 
Tatorlum, f. Curntorltam Nr. 27. 
nrkunden-Anerkenung, s. Rekognition Nr. 56. 
ürkunden Niebrolegung, s. Dorumente Nr. 32. 
Veräußerungs,Dekret, s. Deer### eic. Nr. 28. 
mis oder Provisors als Administratoren, nach Wichtigkeit des Objekta 
7 Sgr. bie 
Verstegelung, f. Erbschaft Nr. 33. 
Der Ausaßz für Verzicht findet überhauyt nur dann Statt, wenn 
der Berechtigte aus dem betreffenden Vertrage oder Rechtsgeschäft 
vollkommen befriedigt ist, und auf alle weitern Ansprüche daraus ver- 
zichtet. Außerdem können, wenn daneben über bestimmte Geldsum- 
men Quitkung geleisiet wird, die taxordnungsmäßigen Quittungsge- 
bühren liquidirt werden. 
Verzichtleistungen 
a) bei Bürgschaften, wenn diese einen für sich besiehenden Vertrag bil- 
den s. Comtrakt Nr. 25. 
b) der Weibepersonen bei Bürgscezseiiungen, s. Nr. 17. 
Zidimation, s. Beglaubigu 
a) Hauptvollmacht, oder aclorium: 
5) Substitution: 
1. allgemeeine . . . , « 
2. spe. 
in jedem Falle noch besonders 
d) wird über eine gerichtlich ertbeilte Vollmacht eine besondere Urkunde 
ausgefertigt, ausschließlich der Meinsen#3 aber Liuschliedlich Siegel, 
  
zie — 
e) wird die Vollmacht — auf den 222 mit gerichiet, 
—27 — 
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—3- 
...10— 
  
  
1. wenn nur eine Person Vollmacht ertheil .„ 
2. wenn mehrere Personen Vollmacht * . 
 
	        
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