Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Nr. thl. sgr. pf. 
[ormundschafts-Bestellung,'l. Curator Nr. 2 
si.. — n—sem’eie s. Rech, 
turdg, Nr. 55 
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Wech 
52 felaznih aufzunehmen, s. Schuldschein Nr. 62. 
5) Protest aufzunehmen, einschließlich des Protokolls nach Verschieden. 
heit der echfelsemme 
1. vor Gericht . . . USngl 
2. außer haoich . . 1 Thl. bis 
) deuselben auf Verlangen in einer beondern Urkunde auszufertigen 
eeg und Versäumniß, ingleichen Diäten bei Lokal Expeditionen 
können, insofern nicht dieselben außer der Flur des Gerichts-Orto 
vorkommen, wo alsdann die gewöhnlichen Reisekosten passiren, nicht 
liquidirt werden, indem bei Bestimmung der Ansätße für die Verhand- 
lungen außer Gericht schon darauf Rücksicht genommen worden ist. 
Elenso kann ein Gerichtshalter niemals Reisekosten von seinem 
Wehnort, sondern uur vom Gerichwort aus liquidiren. In dem 
Falle jedech, wo derselbe, außer den Gerichtstagen, in dem Gerichto- 
or#t selbst zur Aufnabme eines Testaments, vder einer andern schleu- 
nigen Expedition erfordert wird, kann derselbe Roßlohn, Sattel- und 
Futtergeld, in keinem Wege aber Diäten, und noch weniger die, einer 
Gerichtsperson * nicht zuständigen Meilengebühren, liguddiren. 
Zeugniñ, s. Attestat Nr. 8. 
Zuschreibungen der W an Erben, s. Nr. 35 . 
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Cap. II. 
Bürgerliche Rechtsstrektigkeiten. 
Tit. I. 
Im Ordinar--Prozeß. 
Registratur des Einkemmeno einer Prozeßschritt . .—is 
Schriftliche Vorla 
a) zu einem nen — Rechts-, legalen Verhoͤrs--, Produktions-, Pro- 
lekutions, oder Besichtigungstermin, Kläger ourer Beklagter —10 
1) in Form einer einfachen Notifikation, ohne Androhung eines Prä- 
judizes oder einer Geldstrase 8— 
Wac) zu einem Publikations= besondern Inrolulations oder andern kur. 
zen Termin — 5— 
ist die . an mehrere. Etrellgenossen zugleich gerichtet, denen 
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