Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Nr. thl. sgr. pf. 
si c einzeln vorgezeigt oder vorgelesen werden loll noch uberdies von I 
. —1·3 
e) - von jeder Person . . .—4— 
76. Registratur über die Behadigung, 3— 
77. Anordnung mündlicher Vorbescheidung zu “ k oder 
dergl. cinschließlich Negilratur von der Perst - 
s. übrigens Nr. 43 a. 
78.Requisstionsschreiben, s. Nr. 5 
79.Vollmacht aufzunehmen s. Nr. 52. 
80.Angaben im Güte-, Schwörunge-, Produktions-, Prosekutions= und 
Liquidi-Konstitutions-, auch Verechnungs-Termin zu registriren 
a) von jeder Partei, ohne Rücksicht auf Personenzahl derselbrn — 
b) wenn eine Partei aus mehr als vier ersenen besetn, für die fünt 
und übrigens auf birde noch —6 
c) von einer Gemeinde —5— 
ohne Rücksicht auf de Personenzahl. 
81. Baltung eines gätlichen Verhörs, überhaupt von beiden Parteien zu- 
sam 
äk) im #nsb#lichen Prozeß 20 Sar. be.,— 
D) bei äuherst wichtigen Sachen, wenn der Sneitgegenstand einen Ka- 
nlrerch von mindesteno 1000 Thl., oder einen Nutzabwurf von 
40 khl. jährlich beträgt . . . .112—- 
c) erscheint eine Partei nicht 12 Sgr. bie21— 
82. Protorol. süberhaun, wenn die Verhandlungen nicht umständlich nd 10|— 
außerd 
P 3 . . . . . . . —(21 — 
zu b —27— 
zu c. Vo or- und Nachmittagd, zusemmen . . «—«115— 
83..AitfnahmeeiiieoiintekvetLelnnigdekBehordeziitniidegekoininenen 
Total-Vergleichs, nech besonders: 
zu a) . . . . lxhlbi0112— 
Z- 
84. Asehehe idren bei Lolal— Expeditionen, ushich der Plertit 
ren biss 1 — 
85. Negistratur ũber ein mündliches Portelandring. 5 En bis 16 
insbesondere über Erfordern einer Erklärung, 2 i von Sctei 
ben, oder Alten und dergl. . —8— 
86.»Ichktsttkchkprimus-antun Punkt-Anbringen 
s)einfache Qilatioiid Litheiliing. 5 Scr. bis— 8— 
h) mit Gründen —10— 
e) bei wichtigen Gegenständen und uniständlich herausgesehten Gruͤnden 21 
umerk. Die Kosten wegen der durch den Sachwalter selbst ver- 
nlezn Prorohationen fallen diesem und nicht dem Kli- 
enten zur Last. 
  
  
  
 
	        
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