1
—
171.
172.
173.
2
—
21
Si
176.
177.
485
73
thl. (gr. pf.
wurfs eines Ausrufs des Frohns vor der Gerichtsthüre, nach Ver-
schiedenheit des im Termin gethanen re bochsten Gebots, und zwar:
a) wenn dasselbe 100 Thl. euin erteicht 3 Sgr. bis— 5
4) bis 500 Tbl. . . scgrlsto—«ls—,
e) bis 1500 Thl. . 21 l Sgn bio 1—
)über 1500 Thl. von jedem einzelnen Gebot —9 5|—
zusammen jedoch nicht über 1——
Erstehungs-Termin, dieselben Ansabe, wie Nr. 167 bis 16d; uͤberdies:
Registramr über den wirklich erfolpten Zuschlag, die etwa zu besiel-
lende Kaution, oder den einzuzahlenden zehnten Theil der Erstehungs-
summe, von jcden Ersteher nach Berschicdenheit dieser Siune
a) bis 500 Tbl. : Sgr. is
5) bis 1500 h- . . . . —21—
c)din-nbei- . . .1——
Schriftliche Be iuur Adtuditativn 68—
Vorstehende Ansäte Nr. 1°1 lten jedoch nur dann ein, wenn
die Immolilien 14 *5 von mindelenn 100 Thlrn. haben. Er-
reichen sie denselben nicht, ist sich lediglich nach der summarischen
Fiuhc Form und den dort geltenden Ansäpen zu richten, s.
Nr. 2 — 300.
bnaheniend
) über i0% Thl. Erehungasunme . . 6Sgrbis—10-—
b)dnrnlseriiononlli. . .
e) überdies fuͤr die Negistratur . 8 Sgr. bis 16
4) in denjenigen Fällen, wo nach gegenwärtigem Geseb Schreibegebüh-
ren gesordert werden können, bleibt es, wiewohl unter Wessall der
Ansaͤbe unter u. und b., auch ferner dabei.
.Annahme des dem läubier verholfenen Gru ndstücks an Zohlungé-
stall, eben so v
. Atvjiidikationdichctm ausschließlich gewöhnlichen Eintrag, wenn die Er-
siebungssumme beträgt:
a) noch nicht 100 Thl. 8 Sgr. bi 10
b) bis 500 Thl. 12 Sgr. bis15
) bis 150 Tl. . 16Sqr.biö—2l-
(I)darn LZSqr.bi61—-.
Depofteiigcbuhrem s. Nr. 30.
TIi. II.
Im Wechsel- und Egekutiv. Prezeß.
registratur über das mündliche Anbringen einer Wechselklage:
a) bis 500 Thl. an Wertb . . . . .—l(i—·
b) daruͤber . . . - - . .-.2?,—