Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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III- 
2l6. 
217. 
. Dieselbe Prämie pasrt aunoch nach formaler Eröffnung des Konkurses, 
u[Dagegen wird diese Prämie nach der zeit und bis zu dem Eintritt der 
. und fällt gänzlich weg nach dem Eintrikt dieser Rechtskraft. 
.Entwurf der ichts · Notul eines Güter oder Streit, Vertreters 
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5) Hat dagegen der Güter. oder Streit= Vertreter, oder der Sachwalter 
eines Gläubigers, den Plan enbworfen, und den Vergleich allein 
verminelt, so erbält diefer 
1. wenn die Konkuro-Masse noch * 500 5 M. belragi 5 Thl. bie 
10 Thl. bi 
tl sar. pf. 
1. wenn die Donkursmast e rnch nicht 500 Ibl. beiragt w U## 
2. von 500 Thl. bis Thl. . 20 
3. bis 5000 Thl. . . . . biss30 
4. darüber . . Zockhmäc 
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2. bis 1000 Thl. Thl. bis 
3. daruͤber von jedem 100 Thl. 
4. dagegen erhält in einem solchen Fall das Grricht, außer den se- 
woͤhnlichen Gebũhren, nur wegen Anertenntniß des Vergleichs von 
Seiten der Gläubiger, ven jetken 10 Sgr. bis 
ac) Haben aber beide gemeinschaftlich gewirkt, so gobührt Jedem diel 
Lällte. der resp. ihnen zugesicherten Prämie. 
) Die vorstebenden Prämien passiren, wenn die bekreffende Konkurs- 
masse noch nicht 100 Thl. beträgt, nur zu dem geringsten Ansatze. 
bis nach angetretenem Liauidattonsverfahren,. sobald der Vergleich nur 
vor Beandvortung der Liquidationen geschlossen wird, jedoch nur zu 
drei Viertheilen von obigen Ansäten. 
Rechtekraft des Lokarions-Erkenmuisses nur zur Dälfte zugestanden, 
Edikral-Ladung, für sämmtliche Exemplarien: 
5) darüber . 
Bekanntmachung in öffentliche Blätter, s. Ar. II. 
Prozesses bis zu 4 Personen 
wenn mehrere vorzuladen sind, für jede Verson mehr. 
sich genügend legitimirt haben, die Kurrente nicht auf die Jahl der 
Imncreftnn, sondern der Advokaten einzurichten und hiernach zu li- 
quidiren 
  
.Verpflichtung desselben, einschließlich Registratur 
.Ausfertigung eines Pflicht-Scheins. ( 
bhaltung des Klquidationg= Tertan: 
a) wenn dabei die Güte versucht wird 
¾ de- entursmase * noch nichst 7 * 1 Thl 6 eire bis 
. 3 
EIIIIIItZEIIITIII betragt 21 Sgr. bis 
. .2 
Kurrentlodung an die bekannten Gläubiger, auch seust im Lause des 
wobei jedoch, wenn Sachwaltern mebreren Gläubigern ledient sind und 
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