Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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r. ibl. sgr. pf. 
b) aupßerdem: 
21 1 Sar- bie 1— 
zu . 116 
e) wird —2 ein Vergleich verniitlelt. s. Nr. 212 
. Protofoll * gocnnn Nesratnr des zun 
u a) und 
* 
19 
Sgr. bis.16 
zu . lZSgnbiö—»27.— 
. WBesondere Nenenrauar der Angabe des Liquidi eines jeden Glaͤubi— 
  
223 
gers, welche von demselben (insofern ihm nicht eine gesegliche Kosten 
befreiung zusteht, oder er noch vor Beendigung des Termins vom 
Konkurs zurücktritt) aus eigenen Mittein #emn berichigen ist. · 
ts) von cutrm Luxus-so unter 10 Thl. 1 
1) Thl. . . .—-d— 
c Nantbkk . . . . . .——lli--— 
9917--s-·--8o 
n) wenn die Masse noch nicht 500 Thl. beträgt . 16 Sgr. bishl 27— 
4b) darüber . . .l.’12— 
  
  
225.|Eröffnung **: 2 2 
) . sSgk.bis—le— 
  
  
  
  
  
  
  
  
l) . · .-—«l(i— 
226. Abhatenng hiues besondern gunlichen Verhörs-Termins und Protokoll, 
s. Nr. 209. 
227. Verhandlung mit einem Tbeil der Gläubigerschaft, deren Komitée, NRe- 
Fräsentanken, Akteren oder dergl.; die Hälste der Ansätzc unter Nr. 
209 und 210. 
228.|Aufnahme einer bloßen mündlichen Erklärung derselben, oder des Güter- 
oder Streit-Vertreters, einschliehlich Registratuur 6 Sgr. bis —21 
229.] Registratur einer einsachen Vorlegung derselben 4 Sgr. bis —% 
230.] Summarisches Zeugenverbör, einschließlich Niederschrift 12 Sgr. bis 21 
231.|Abnahme der Beeidigung, einschließlich Eides-Nomul 6 Sgr. be 10 
232. Inrotulationo-Termin, aus der Masse . Sgt 16 
233. Negistraturen, für jeden erschienenen Ligutdanten: 
à) wenn die Masse noch nicht 500 Thl. beträgt . .,--.t.- 
b) darüber . —5—-. 
Wenn mebrere Liquidanten durch denselben Sachwalter, verire- 
ten werden, kann diese Gebuͤhr auch nur einmal berechnet werden 
234. GokationeBescheid „wozu jederzeit Entscheidungegrüude zu geben sind. 
nach Größe der Mass und noch der Wahl des Gerichts: 
eentweder ein Fizun 
a) wenn die Maste nech nicht 300 0 Mo benit 2 Dbl. bis 4 
b) bio zu 1500 Thlrn. 4 3 -Thl. bis, 10— 
c) bio zu 5000 Thlrn. 4 4 6 Thl. bis 15.—— 
darüber . . . . . toThl.bis;25-—— 
 
	        
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