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#
360.
361.
262.
Nr.
352.
3
Protokoll beie Haupt-Verhören, wobei die Dauer genau am Schluß
5.Aunabme einer Real-Kaution, s. Nr. 20.
.Abnabme einer furatorischen Kaution, einschliehlich Negifratur:
a) durch bloßes eidlicheo AngelöbniW .-
.Vckhokcmcd Sochverständigen, inschließlich Nicderichrift so Sgr. bis
.Verhör eines Jeugen, einschlichlich Niederschrift:
499
zu annotiren ist:
zu 1 . . . .
2. . . . , . 27 S r. bis
Wenn die Dauer nicht angemeikt ist, passirt nur der niedrigste Ansab.
Sind die Vernehmungen mehrer Zeugen, Angeschuldigten oder andern
Betheiligten nach einander ohne Unterbrechung und obne Absenderung
der Prokokolle erfolgt, so vassiren die vorstehenden Ansäpc, für jede
Expeditivn nur zu einem Driubeil.
b) durch förmliche Eidesleistung, einschliehlich Eies-Notul. .
e) wenn damit eine Entlassung aus der Kaptur verbunden ist, noch
besonders . —
thl. sar. vj.
Anordnung mündlicher Ladung, Finichehlih Nelations-Registratur3—
Verhör des Angeschuldigten, s. Nr. 366 1
#] Kurzes, einschließlich Protokoll 16
) muständlicheres dergl., einschließlich Protot oll 27—
) Haupt-Verhör über den Thatbestand seh, enhc maneri «
lnamednochtml)tzika-Iundcnd 112,—-
2zusktSumdennndbantbc. 1 Thl. Sr. bis 2——
a) wenn die Aussage noch keinen eng konzipirten Bogen ausfüllt
8 Sgr.
b) darüber 27 Sgr. bis
) ist aber der Zeuge der deutcchen Sprache nicht kundig und daher
die Zuziehung eines Dolmetschers und die Fübrung eines doppelten
Protokolls nöthig, das Doxpelte.
4) hierüber die Dehung des Dolmetschers. einschließlich Eides-No-
tul und Registratur
Verhör des Beschädigten, wie Zeuge, s. Nr.
Eides-Leistung desselben hinsichtlich aͤts Worio- der Veschädigung deo
Eigemhums, oder dergl., f. Nr.
Konfrontation wischen den eenense und einem Mitschuldi-
r oder Zeuge
bisl—,
1.2—
D) ist ein förmlicher Eid entworfen weren deinn besonders .
a) über 1 — in Thatumsͤnde 8 Sqr. bis —21 —
b) u mehrere 21 Sn-. bio 116—
—|1,—
.Eidliche Bestärkung der Aussage eines Jeugen, oder Scchversiandi-
gen, einschließlich Negisiratur ·
r) sofort nach erstaueter Aussage an Eideostaut . . 9—
5) nach besonderer Vorladung und Wiedervorhalt 104
8. —
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