Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
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4— 
4— 
2.Confignation von Mobilien. einschließlich der Ncherschreikung jede 
Contrakt, jeden hier nicht speziell bezeichneien, in Form zu bringen, cbeim 
. Dan zu neiren einschließlich Einhebung und Absendung des 
des. 
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tbl. 
doch hülfoweise durch die Privatakten ausreichend bescheinigt wird, 
dation durch das eigene Bekenntniß der betbeiligten Versonen, oden. 
ar. pf. 
  
a) einfache Konferenz mit dem Klienten 6 Sgr. bis 
b) umständliche, wegen Instruktion zu Aoschliehung eines k1#t Mit- 
wirkung des Alienten verabhandelten Bergleichs, oder wichtigen 
Vertrags 16 Sgr. bis 
  
e) d##hiwechmalung mit "on Godenihell zu einem gleichen Bupu 
wenn der .. betre 
1. noch nicht 100 Thl. . . 10 Sgr. bis 
bis 500 Thl. . . . . 21 Sgr. bis 
3. bis 1500 Thl. . . . i 
4. daruͤber . Tll ka bie 
5. wärc aber das Gescät so verwickelt und wic, dah dazu 
mindestens ein halber Tag, oder doch vier Siunden erfordert wer- 
den, gelten die Ansäse Nr. 451. 
h bei Präliminar-Verhandlungen mit dem Gegentheil passirt nur die 
Hälfte der vorstehenden Ansäße. 
nK) Dagegen ünd alle wegen der Konferenzen, sowohl in, als außer dem 
Prozeß unternommenen Reisen, wenn sie nicht von dem Rlienten 
m verlangt werden, und dieserhalb der Advokat, oder No- 
sofort ausweisen kann, nicht zu vergüten, und daher dies 
Wunct Ansätze gänzlich zu streichen. 
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— 
lunde 
Nolar, einschließlich Protokolh, nach Verhältniß der Mühsamkeit der 
rbeit: 
a) ohne einen gewissen Werth des Gegenstandes 21 Sgr. bio 
5) wenn das Objekt 500 2nl noch uicht erreicht . 21 Sgr. bie 
e) bis 1500 Thl. 1 Thl. 12 Sgr. 
4) darüber 2 Thl. bie 
auch kann bei ãuserit wichtigen Kauf., acht- oder Familien-Ver- 
trägen noch ein Mebreres und selbst das Doppelte passiren. 
e) dem Notar noch besonders wegen Extension des auf vrngchange, 
nes Protokoll sich gründenden Notariats Instrumentes, s. Nr. 
() deu Motariats-Zeugen 8 Vi 
Bei Verminelung von Kauf- und „Zunschemähen ist es zu- 
lässig, eine Werthsquote von drei bis fünf vom Tausend zu stipu- 
liren. 
. 
. 
ei Summe 
bis 1000 # 1 Prozent, mithin von 100 Thlrn. 
  
* 
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— 
  
  
—. 
 
	        
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