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Nr. thl.
500. [Leuter
a) Lenlhene und eine genügende Ausführung der Ml’“
den nicht enthaltende 16 S
1) unbedingte und eine genügende Ausfuͤhrung enthaltende:
1) gegen ein Erkennmih über Klag= oder anderes mrrsiureaiin 2
2) gegen eine Endentscheidung über einen durch Veweis und Uc-
gcnbcwusgcnthkmthß 1 Thl. 15 Sgr. bie
501.|[Leuterungs-Adhässon, veftten Auihe, wiiwoll n nur it zu zwei Drittheilen.
502.|Abwartung des L
u) ohne gülliche Verhandlungen . . .—
l-)wennGutepflcgtmgvokaus b I
e) wenn unter Miwirkung des Sachwalters ein ini- vermit= «
telt wird . 1 Thl. 16 Sgr. bie
503. Leuterungs-Verfahren wegen eines Erkeuninisses über Klag- E ande-
res Rechts-Verfahren, oder bei Leuterungen über einzelne Ensscheid-
S—
ungspunkie:
a) Prosekution:
1) mündlich zum Protokoll . . .-
2) in einem besondern Sabe 8 Sar. bis —
3) siund aber wirklich darinnen die Beschwerden besser und *“
als in der Leuterungsschrist, aucgesuhri . 16 Sgr. bis
5) i#beige, Säße . . 21 Sgr. bie 3
Vergl. Nr. 481.
501. rergleen wegen einer Endentscheidung über einen durch Beweis und
Genenbeweis geführten Prozeh, wenn anders die Hauprentscheidung und
nicht bloß ein Nebenpunkt Gegenstan der Leuterung ist:
u) Posermion
I. wie gorher
2. desgl.
3. . . . . USgr.bioZ
b) - Säpe . · . . USgr.bio4
Vergl. Nr. 481. 4
auch nach Befinden der Umfänglichkeit der Arbeit 5
505. Tppellation oder Oberappellation, wie Leuterung, s. Nr. 50 oo u. zol
506.Ablösung des Berichts- wenn der Klient nicht selbst erscheint, außer-
dem nichts,
507
. Deduktionsschtsfh wenn solche binnen der geseglichen Frist eingebrach.
wird
a) m dem Fall unter Nr. r . · . 1 Thl. zin
b) in dem Fall unter Nr. 50 2 Thl.
zuc nach Hesu#n der Uisendichten und Tüchiigkeit der Mel
m
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