Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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thl. sar. vf. 
33 58 e2 wo solches statthaft, wie Produktlons= erfah- 
ren, 
534.Die n#en nnnnn werden liquidirt, wie im Ordinar-Prozeß, s. 
Nr. ; doch passiren, wenn der neklagte # Hauptstamm nicht min- 
destens 500 All. beträgt, nur die geringeren Ansäge. 
# 
Tii III. 
Im Kenkuro-Prozeß. 
,Da wo dem Streitvertreter unter Vermitkelung des Richters, welche jeder- 
zeit im Liquidations- oder doch spätestens in dem etwa besonder 
kurz daranf anberaumten Güte-Termine zu versuchen ist und in Ue- 
bereinstimmung. mit der Gläubigerschaft ein bestimmtes Honorar zu- 
gebilligt wird, ausschliehlich thunnen Verlags: 
l wenn dir Masse noch nicht 500 Thl. beträgt, von jedem 100 Tb| 2—— 
h) über 500 Thl. von jedem Sienl 1— 
Auherdem #nd die Gebühren einzeln nach gegenmwäriigen Vor- 
schriften von demselben zu liguidiren, auch bei Gnrahirung der Fi- 
nal-Haupt-Liquidalion der Ansatz Nr. 513 wiewohl nach Besinden 
der Geringsügigkeit der Masse uur bis zur Hälfte zu pasüiren. 
. Abletstnng der Pflicht eines uter- oder Streit. Vertreters, ein. 
chließlich Erscheinen vor Ger . 
l1) wenn die Masse sich nicht - S0° Thl. beläuft . .—21—-« 
I) —- 
(ckIchenn der Hielnvnltek seiner Verslichtung wegen nicht besondert vor 
Gericht, sondern diese geschiebt bei Gelegenheit einer andern gericht- 
lichen Verhandlung, bei welcher derselbe anwesend ist, so Vassiren diese 
Ansäbe nur zur Hälfte. 
DAbwartung des Liquidations: oder eines besonderen Güte-Termins, 
worunter der Termin neb# allen Nebenverhandlungen zu versieben, 
a) dem Streitvertreter: 
1. in die Mast unter 500 Thlrn. . 1 Tbl. 12 Sgr. bis 
2. bioc n00 0 Thl. . 1 Thl. 3 Sqr. bis 
3. dar 3 Thl. bis 
4. di ein wirklicher Vergleich zu Siande, ohne daß der S#meit! 
vertreler auf die Prämie AUnspruch machen kann, das Doppelte. 
bh) dem liqusdirenden Sachwalte 
1. wenn die Gesammt= Vencning des Gläubigers an Hamtstamm 
und mit Auaschluß der Binsen und osen unter 10 Thl. beträgt##—10 
unter 50 Thlrn. · -21 
3. bio 500 Thl. 1 Thl. bio 
4. darüb, nach Höbe des Gegensiandes i Thl. 12 Sgr. bis. 2—— 
) zu 1, passiren die Anüüße, wenn ein Sachwalter mebr als 4 Alten 
ken vertrin, nur zu 2 3 für jeden, wenn er mehr als sechs verkritt,, 
zur Hälste für jeden; 
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