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thl. sar. vf.
33 58 e2 wo solches statthaft, wie Produktlons= erfah-
ren,
534.Die n#en nnnnn werden liquidirt, wie im Ordinar-Prozeß, s.
Nr. ; doch passiren, wenn der neklagte # Hauptstamm nicht min-
destens 500 All. beträgt, nur die geringeren Ansäge.
#
Tii III.
Im Kenkuro-Prozeß.
,Da wo dem Streitvertreter unter Vermitkelung des Richters, welche jeder-
zeit im Liquidations- oder doch spätestens in dem etwa besonder
kurz daranf anberaumten Güte-Termine zu versuchen ist und in Ue-
bereinstimmung. mit der Gläubigerschaft ein bestimmtes Honorar zu-
gebilligt wird, ausschliehlich thunnen Verlags:
l wenn dir Masse noch nicht 500 Thl. beträgt, von jedem 100 Tb| 2——
h) über 500 Thl. von jedem Sienl 1—
Auherdem #nd die Gebühren einzeln nach gegenmwäriigen Vor-
schriften von demselben zu liguidiren, auch bei Gnrahirung der Fi-
nal-Haupt-Liquidalion der Ansatz Nr. 513 wiewohl nach Besinden
der Geringsügigkeit der Masse uur bis zur Hälfte zu pasüiren.
. Abletstnng der Pflicht eines uter- oder Streit. Vertreters, ein.
chließlich Erscheinen vor Ger .
l1) wenn die Masse sich nicht - S0° Thl. beläuft . .—21—-«
I) —-
(ckIchenn der Hielnvnltek seiner Verslichtung wegen nicht besondert vor
Gericht, sondern diese geschiebt bei Gelegenheit einer andern gericht-
lichen Verhandlung, bei welcher derselbe anwesend ist, so Vassiren diese
Ansäbe nur zur Hälfte.
DAbwartung des Liquidations: oder eines besonderen Güte-Termins,
worunter der Termin neb# allen Nebenverhandlungen zu versieben,
a) dem Streitvertreter:
1. in die Mast unter 500 Thlrn. . 1 Tbl. 12 Sgr. bis
2. bioc n00 0 Thl. . 1 Thl. 3 Sqr. bis
3. dar 3 Thl. bis
4. di ein wirklicher Vergleich zu Siande, ohne daß der S#meit!
vertreler auf die Prämie AUnspruch machen kann, das Doppelte.
bh) dem liqusdirenden Sachwalte
1. wenn die Gesammt= Vencning des Gläubigers an Hamtstamm
und mit Auaschluß der Binsen und osen unter 10 Thl. beträgt##—10
unter 50 Thlrn. · -21
3. bio 500 Thl. 1 Thl. bio
4. darüb, nach Höbe des Gegensiandes i Thl. 12 Sgr. bis. 2——
) zu 1, passiren die Anüüße, wenn ein Sachwalter mebr als 4 Alten
ken vertrin, nur zu 2 3 für jeden, wenn er mehr als sechs verkritt,,
zur Hälste für jeden;
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