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ahmung oder Verfälschung der in diesem Kartel genannten Muͤnzen oder Credit Papiere
mit einem andern Namen als mit „Verbrechen und Vergehen“ von dem Gesete bezeich-
net sind, so bleibt es diesem Slaate anheimgestellt, bei der Bekanmmachung des Kariels,
im ersteren Falle die auf jene Unterscheidung bezüglichen Worte „vder Vergeben“ weg-
zulassen, im Fweiten Falle an Stelle der Auodruckes „Verbrechen oder Vergehen“ dieje-
nige Bezeichnung zu seben, welche seiner Gesetzgebung entspricht.
2) Ministerialbekanntmachung, den Veitritt der Grofh. Oldenburgischen Staatsregierung
zum Paßkartenvertrage betr.
(Publ. im Amis= und Verernungsbl. am 11. Seplember 1833.)
Dem Paßkartenvertrage vom 21. Oktober 1850 (Nr. 109 der Gesetsammlung) ist
neuerdings auch die Großberzogl. Oldenburgische Staatsregierung beigetre-
ten, was hlermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gera, den 10. September 1853.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Semmel.
3) Ministerialbekanntmachung, die zeitweise Aufhebung des Elngangszolles von Getreide 2c. betr.
(Pukt. lm Amis= und Vererdnungsbl. am 14. Sepibr. 1883.)
Durch allseitige VPereinbarung unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten ist beschlossen
worden,
daß der Eingangszoll für Getreide, Hülsen früchte und Mehl sewie für
sonstige Mühlenfabrikate, als: geschrotete und geschälte Körner, Graupe,
Gries und Grüßze, gestampste oder beschälte Hirse, vom 15. dss. r* ab sus-