Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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falls die reislichste Prüfung, und während Wir diese Letztere Unseren Behörden 
zur unablässigen Pflicht machen, erachten Wir für zweckmäßig, die in nächster Zeit 
bevorslehenden legislativen Maßregeln größerer Nachbarstaaten abzuwarten. 
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Wegen Festsiellung eines Militärstaatsdiener-Gesehes werden Wir die, in der auf 
der Bundeskriegs-Verfassung beruhenden Verbindung mit dem Fürstlichen Hause 
Greiz begründeten geeigneten Schritte 1 
Wenn Wir demnächst gleich Sennel daß die Rücksichten auf die finanziellen 
Kräste der Landeskasse es nicht erlauben, daß ein zweckmäßiger Umbau des Zucht- 
hauses in Lobenstein sofort in Angriff genommen werden kann, so werden Wir doch 
die zu einer äußeren Umfassungsmauer bewilligten Mittel benuhen lassen, um auf 
der einen Seite für die Gesundheit der Sträflinge, auf der andern Seite für die 
Sicherheit der bürgerlichen Gesellschaft in möglichst zweckmäßiger Weise Sorge zu 
tragen. 
Dagegen werden Wir 
7. 
die Erweiterung der Gefängnisse zu Lobenstein, welche im Interesse der Strafrechts- 
pflege so wesentlich nothwendig ist, und wozu der Landtag die postulirten Mittel 
bewilligt hat, mit allen Rücksichten auf Ersparnisse, welche sich irgend mit dem 
Iwecke vertragen, zur Ausführung bringen lassen. 
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Wegen der in Anregung gekommenen Revision der Statuten für die Sparkasse 
in Lobenstein werden Wir nicht bloß den Verwaltungsrath mit seiner Erklärung 
bören, sondern auch das Gutachten anderer sachverständlgen Behörden vernehmen, 
um sodann nach Befinden sofort geeignete Enischließung fassen oder dem nächsien 
Lanudtage die nöthige Mittheilung machen zu können. 
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Wir mögen die Rücksichten nicht verkennen, welche den Landtag abgebalten haben, 
schon jeht mit einer Bewilligung für den Bau einer Kalerne im hiesigen One 
heworzugehen, und wenn Wir daher von dieser Maßregel, welche nicht bloß im 
Interesse des militärischen Diensies, sondern namentlich auch in dem der allgemeinen 
Wohlfahrt, der öffentlichen Sicherheit und der Strafrechtspflege, welche insgesammt 
ein umfängliches, wohleingerichtetes Landarbeitshaus, wozu das gegenwärtig als 
Kaserne benutzte Gebäude ursprünglich bestimmt war, erheischen, nothwendig bleibt, 
für jetzt absehen, so behalten Wir Uns doch vor, auf dieselbe zu gelegener Zeit 
zurückzusommen.
	        
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