63
Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 156.
1) Bekanntmachung, die zeitweise Aufhebung des Eingangszolles vom Reis betr.
(Pukl. im Amts= und Berordnungskl. om 16. November 18533.)
Nachdem die Zollvereins-Regierungen sich in dem Beschlusse geeinigt haben, daß
nach dem Vorgange in den Stenewereinsstaaten auch für den Vereich des Zullvereln#
die Erhebung des Eingangszolles für Reis vom 10. d. Mts, ab bis zum
Ablauf dieses Jahret eingestellt werden soll: so bringen wir Solches hiermit zur
öffentlichen Kenntniß, und haben sich die sämmtlichen Stenerhebesiellen hiernach zu
achten.
Gera, den 9. November 1853.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider. Sch
hlick.
— — —
2) Verordnung hinsihtlich der polizeilichen Kontrole über die auf den Dorfschaften in Arbeit
stehenden fremden Handwerkögesellen.
(Pubt. lm Amis= und Vererdonungsbl. am 10. Nevbr. 1833.)
Da wahrzunehmen gewesen, daß die polizeiliche Kontrole über die auf den Dorf-
schaften in Arbei#t stehenden fremden Handwerksgesellen bisher in ungleichmäßiger, nicht
immer ausreichender Weise gehandhabt worden ist: so werden zur Beseitigung der des-
fallligen Mängel mit Höchsier Genehmigung Sereuissimi folgende Bestimmungen ertheilt
und resp. von Neuem eingeschärft:
Ausgegeben den 7. Dezember 1853. 10