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Außer den elektro-akustischen Signalen können auch Hornsignale gegeben
werden wie folgt:
1 a. langer, kurzer, kurzer, langer Ton, einmal zu geben,
— —
2a. das vorhergehende Signal zweimal zu geben,
— —
—ÊÒ — —
Za. langer, langer, langer, langer Ton,
4a. kurzer, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu geben,
— ——
— — — —
b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben:
5. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal).
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter macht Front gegen Der Bahnwärter macht Front gegen
den Zug. den Zug und hält die Handlaterne mit
weißem Licht dem Zuge entgegen.
6. Der Zug soll langsam fahren.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter hält irgend einen Der Bahnwärter hält die Handlaterne
Gegenstand in der Nichtung gegen das mit grünem Licht dem Zuge entgegen.
Geleise. Am Anfang und am Ende einer lang-
Am Anfang und am Ende einer lang= sam zu durchfahrenden Strecke sind Stock-
sam zu durchfahrenden Strecke sind Scheiben laternen aufgestellt. Dem kommenden
aufgestellt. Dem kommenden Zuge zuge= Zuge zugekehrt muß die erste Laterne
kehrt muß die erste Scheibe mit A und grünes, die letzte weistes Licht zeigen.
die letzte mit E bezeichnet sein.
7. Der Zug soll halten (Haltsignal).
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter schwingt einen Gegen-= Der Bahnwärter schwingt seine Hand-
stand im Kreise herum. laterne im Kreise herum, welche, sofern es
die Zeit erlaubt, roth zu blenden ist.
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