Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

Gesetzsammlung 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 443. 
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 18. Jannar 1883, 
den Staatsvertrag mit dem Herzogthume Sachsen-Altenburg wegen 
fernerer Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem 
Fürstenthume in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Noda 
betreffend. 
Auf höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der mit der Herzog- 
lich Sächsischen Staatsregierung zu Alienburg unterm 9. März 1882 abgeschlossene 
Staatsvertrag, die fernere Aufnahme und Verpslegung der Geisteskranken aus dem 
Fürstenthume in der Irrenanstalt des Herzoglichen Genesungshauses zu Roda betreffend, 
nach ertheilter Zustimmung des Landtags und beiderseits erfolgter landesherrlicher 
Ratisikation nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gera, am 18. Jannar 1883. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Dr. E. v. Beulwihßz. 
Dr. Winkler. 
Ausgegeben am 31. Jannar 1883.
	        
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