Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

126 
20. Es folgt ein Extrazug nach. 
bei Tage: 
Außer dem Schlußsignal 
eine grũne Scheibe oben 
auf dem lehten Wagen oder 
zu jeder Seite desselben. 
21. Es kommt ein Extrazug in entgegengesetzter Richtung. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Eine grũne runde Scheibe 
vorn an der Lolomotive. 
bei Dunkelheit: 
Signal 19 mit der Ab- 
änderung, daß eine der 
beiden vorgeschriebenen La- 
ternen auch nach hinten 
grünes Licht zeigt. 
Für einzeln fahrende Lokomotiven genügt 
die Anbringung einer grün leuchtenden 
Laterne hinten. 
  
terne über den weiß leuch- 
tenden Laternen vorn an 
der Lokomotive. 
  
Eine grün leuchtende La- 
22. Die Telegraphenleitung ist zu revidiren. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Eine weiße runde Scheibe Kein besonderes Signal. 
vorn an der Lokomotive 
oder an jeder Seite des 
Zuges. 
23. Der Bahnwärter soll sofort seine Strecke revidiren. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein Schaffner schwingt seine Mühe oder Ein Schaffner schwingt seine Laterne 
einen anderen Gegenstand dem Wärter dem Warter zugewendet. 
zugewendet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.