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wesentliche Erleichterung an den ihnen bezüglich des Wurzbach-Röttersdorfer Kom-
munikationswegs obliegenden Verpflichtungen, die Gemeinden Langenwetzendorf und
Göttendorf den von der der ersteren Gemeinde zu Straßenbanzwecken verwilligten
Summe verbliebenen Rest, Gruener in Wurzbach volle Abfindung wegen der aus
Veranlassung des Wurzbach-Grünauer Straßenbaus erhobenen Ausprüche, der Lehrer
Eismann die von ihm beanspruchte Erhöhung seiner Peusion.
Die Wasser-Beschädigungen, welche durch einen Statt gehabten Wolkenbruch
in mehreren Gemeinden des oberländischen Bezirks erwachsen sind, werden gegenwärtig
veranschlagt und innerhalb der bewilligten Mittel den Beschädigten Unterstütungen
gewährt werden.
Das Projekt der Elsterregulirung ist durch einen Wasserbauverständigen unter-
sucht, in Bezug auf die Lokalitäten des Seminars von dem oberländischen Vauinspeklor
ein Gutachten abgegeben worden, das mit dem nächsten Etat abschriftlich an den
Landtag gelangen wird.
Der Wunsch der Gemeinde Großaga wegen Errichtung einer Apotheke dürfte
dadurch seine Erledigung gefunden haben, daß sich dort ein Arzt niedergelassen hat,
dem das Recht zum Selbstdispensiren ertheilt worden ist.
Wegen Aufhebung des Sportelzuschlags, eines neuen Staatsbdienergesetzes, eines
Gesehes über die Mitwirkung der Gemeinden bei der Beseßung geistlicher Stellen
und die Verwallung des Vermögens der Kirchen und Pfarreien und einer Abänderung
der Bestimmungen über die Wahl der Gemeinderathsmitglieder werden dem neuen
Landtag Gesevesvorlagen zugehen und im Etat Mittel beantragt werden zu Entschädigung
unschuldig Verurtheilter.
Auch wird dem nächsten Landtag eine Geseheesvorlage hinsichtlich der Klassen-
und klassisizirten Einkommensteuer zugehen und der Antrag auf Ermäßigung der
Grundstener bei Entwerfung des nächsten Etats in Erwägung genommen werden.
Behufs Beseitigung der beim Hauptsteueramt bestehenden Uebelstände durch
dessen Verlegung sind von Neuem mit der Königlich Preußischen Eisenbahnverwaltung
Verhandlungen eingeleitet worden, welche nach ihrem dermaligen Stande ein gunstigeres
Ergebniß erhoffen lassen als die früheren.
Wegen der die Wildschäden belreffenden Anträge werden die erforderlichen
Vorerörterungen vorgenommen.
Eine Berechtigung des Landtags, von dem Ministerium die Vorlegung von
Berichten und Protokollen des Ministerialrevisors zu verlangen, vermag um so weniger
anerkannt zu werden, als das Ministerium stets bereit gewesen ist, jede gewünschte
Auskunft zu ertheilen.