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Die Bevollmächtiglen sind ũbereingelommen, daß das gegenwärlige Prolololl zugleich mit
dem Vertrage den Hohen kontrahirenden Regierungen vorgelegt werden soll und daß im Falle der
Genehmigung des Vertrages auch die im gegenwärtigen Prolokoll enkhaltenen Verabredungen als
genehmigt angesehen werden sollen.
Die sämmtlichen Bevollmächtigten ertheilen sich gegenseilig die Zusicherung, daß ihre
Regierungen mit der Bestäligung des Vertrages zugleich die im gegenwärtigen Protokoll enthaltenen
Verabredungen, ohne weilere förmliche Ralifikalion derselben, als genehmigt ansehen und aufrecht
erhalten werden.
Der Vertrag wurde hicrauf, der zur Zeilersparniß gelrossenen Verabredung gemäß, in
einem Exemplarc, welches für den Gesammtverein im Königlich preußischen Geheimen Staatsarchiv
aufbewahrt werden soll, von den Bevollmächligten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die
bereits vorbereileten Abdrücke preußischerscits nach erfolgler Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten
der übrigen Vereinsregierungen zugestellt werden.
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen kontrahirenden Theilen
überlassen bleibe, wic bereits früher in ähnlichen Fällen geschehen, eine solche Form der Ralifikalion
zu wählen, wodurch der Gegenstand der letzteren, ohne vollständige Einrückung der Vertragsarltikel,
hinlänglich genau bezeichnel wird, wurde auch gegenwärtiges Prolokoll in einem Exemplare nach
geschehener Verlesung unterzeichnet und von dem Königlich preußischen Bevollmächtiglen, unter dem
Vorbehalt der alsbaldigen Miltheilung beglaubigter Abdrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst
dem Vertragc, behufs der weileren Besörderung an das Königliche Geheime Staalsarchiv in Empfang
genommen.
G. w. o.
(gez.) Schomer. Vollert. Stollberg. Ziller. Sonnenkalb. Schenk.
Drechsler. v. Holleben. v. Geldern-Crispendorf. Engelhardt.