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Art. 10.
Jeder der betheiligten Regierungen verbleibt die Landeshoheit hinsichtlich der
in Ihrem Gebiete gelegenen Bahnstrecke. Jedoch soll die technische Aufsicht ũber den
Betrieb der Bahn und den betriebsfähigen Zustand derselben ausschließlich von der
Königlich Sächsischen Regierung ausgeilbt werden.
Uebertrekungen, Vergehen und Verbrechen in Bezug auf die Bahnanlage oder
deren Betrieb werden von den Behörden des Staates, auf dessen Gebiet sie ausgeübt
sind, untersucht und nach den dortigen Gesehen beurtheilt.
Die vertragenden Regierungen sichern sich die Vollstreckung vollstreckbarer
Strafverfügungen zu, welche von Polizeibehörden des ersuchenden Staates wegen Zu-
widerhandlungen gegen polizeiliche auf die Bahnaulage und den Bahnbetrieb Bezug
habeude Vorschriften erlassen werden.
Art. 11.
Die Fahrpläne werden von der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnverwaltung
festgesetzt und die Entwürfe derselben der Fürstlich Reußischen j. L. Regierung
behufs Geltendmachung elwaiger Wünsche, denen soweit thunlich entsprochen werden
wird, rechtzeitig mitgetheilt.
Art. 12.
Die Tarife werden von der Königlich Sächsischen Regierung nach Maßgabe
der für das Bereich der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen jeweilig geltenden all-
gemeinen Grundsähe festgeseht und der Fürstlich Reußischen j. L. Regierung mitgetheilt.
. Abweichungen von diesen Grundsätzen, welche sich im einzelnen Falle aus
besonderen Verhältnissen für die Schönberg-Schleizer Eisenbahn wünschenswerth machen
sollten, werden nur nach eingeholter Zustimmung der betreffenden Territorialregierung
in Wirksamkeit gesetzt werden.
Art. 13.
Die Königlich Sachsische Regierung wird die verkehrs= und volkswirthschaftlichen
Interessen des von der Schönberg-Schleizer Eisenbahn berührten Landestheiles der
Fürstlich Reußischen j. L. Regierung in gleicher Weise berücksichtigen, wie diejenigen
der eigenen Gebietstheile und weder im Personen= noch im Güterverkehr zwischen den
Unterthanen der beiden Regierungen hinsichtlich der Zeit der Abfertigung oder hin-
sichtlich der Beförderungspreise einen Unterschied machen.