181
Gefaͤllestundung unter steueramtlichen Verschluß zur Rieverlage bringen. Fin-
det eine Stundung der Gefälle nicht statt, so fordert das Steueramt den
Waaren: Empfänger zur Zahlung der im Begleitscheine ausgeworfenen Sum-
me auf und ertheilt darüber, nachdem solche zur Kasse gezahlt ist, die
vorgeschriebene Quittung (s. 6.). Nach erfolgter Buchung im Heberegister
werden die übrigen Spalten des Begleitschein= Empfangsregisters ausgefüllt,
ver Begleitschein wird als erledigt bescheinigt und dem Ausstellungs-Amte
mit der nächsten Post vermittelst Umschlags übersendet. Die Zuräcksendung
des Vegleiescheino barf darum nicht aufgeschoben werden, weil dem Waa-
ren, Empfänger Gefällestundung bewilligt ist; diese wird nach den ertheil-
ten Kredit: Vorschriften behandelt, und der Begleitschein nichto desto weni-
ger für erledigt erklärt.
Oas Steueramt wird wohl thun, vor der Hebung der Gefälle die
Angabe des Begleitscheins in Bezug auf Menge und Art der Waaren mit
der ausgeworfenen Gefällesumme zu vergleichen und vorgefallene Rechnungs-
fehler zu verbessern. Dieöfkllige Defekte muß zwar, wenn ein Auefall
entsteht, zunächst das Begleitschein-Ausfertigungsamt vertreten, bei dessen
Zahlungs= Unfähigkeit aber das erhebende Steueramt. Ist der Begleitschein
unter Bezugnahme auf ein demselben angestempeltes Duplikat der Eingangs-
deklaration ausgefertigt, so wird dasselbe nicht mit dem Begleitscheine zu-
rückgesendet, sondern dem Begleitschein-Empfangsregister als Velag beige,
fügt. Die Eintragung in vas letztere geschieht vann nicht speciell, sondern
mit Bezugnahme auf die mitgekommene Deklaration, und es kann ver Ver-
bollungsnachweis über die eingegangenen Waaren, durch Anfäöhrung der
Seite und Nummer des Heberegisters, in einer dazu geeigneten Spalte
der Duplikakveklaration geführt werden.
In der Begleitschein= Bescheinigung müssen vie unterzeichnenden Be-
amten zugleich ihre Amtsbenennung bemerken und verselben den Amtssem“
vel in veutlichem Aborucke beifügen.