Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

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6. 28. 
Damle die Revissonen mie Erfolg gescheben können, müssen, als Grundlage für biese- 
ben, in jeder Brennerei jederzeit zur sofortigen Einsicht berelt seon: 
a) Im Brennereilokale selbst, an dem dazu von dem Oberkontroleur zu bestimmenden Platze 
und geschützt gegen Schmuß und Beschäbigungen: 
1) die Betriebsanmeldung, 
2) der Grundriß, 
die Räume- und Geréthe,Nachweisung. 
1) eneweder ebenfalls #m Brennereilokale oder in dessen Nähe an einem ein= sär allemal 
zu verabredenden und stecs zugänglichen Platze, 
1) In einem Heste, nach der Zeitsolge geordnee, sämmtliche Werhandlungen über die 
Vermessung der vorhandenen Gesäße, und 
2) in einem zweiten Heste die bescheinigten Anzeigen über Veränderungen (§. 9.) 
H. 29. 
Um die Besolgung der Betriebs-Anmeldung mit Sicherheit kontroliren zu können, ba- 
ben die Aussichtsbeamten durch umsichtige Beobachtung sich mie dem (echnischen Verfahren 
bei dem Brennereibetriebe msglichst genau bekanne zu machen. Namentlich müssen diesel- 
ben, um den Zuskand der Meische mit Zuverlässigkeie prüsen zu können, sich nicht nur mie 
den unterscheidenden Keunzeichen des Alters der Meische überhaupr verrrauf machen, sondern 
auch den Einfluß genau kennen lernen, welchen in jeder, ihrer Kontrole anvertrauten Bren- 
nerei die Qualirät und Mischung des eingemeischten Malerials, die zur Anwendung kommen- 
den Gährungemittel, das eigenehümliche Versahren und andere besendere Umstände auf die 
Beschaffenheir der Meische in ihren verschiedenen Altersliusen haben. Zu dem Ende mus- 
sen sie in den einjelnen Brennereien nicht nur ostmals den Einmeischungen beiwohnen, son- 
dern auch demnächst die eingemeischte Masse während des Gährungsprojesses ven Zeit zu 
Zeit wiederbolenlich mit Aufinerksamkeit beobachten.,, dabel von der Art, Mischung und 
Menge des zur Einmeischung kommenden Marerials, vomn der Menge und Temperacur der 
dasu und zum Abkühlen verwandten Flüssigkeit, ven der Quantität und Beschaffenbeir des 
zugesetzten Gährmittels u. s. w. Kenntniß nehmen, und sich nicht nur die Beschaffenheit der 
Meische, wie sich solche dem Auge darstellt, sondern auch ihren Geruch und Geschmack wohl 
merken. 
Auch auf das quantitakive Verhälcniß der Flüssigeesc zur trockenen Substanz, wesches 
bei der Meischbereiung in den Brennereien tbres Bezirks stattfindet, haben die Aufsichts-
	        
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