Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

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dort bineingelegt, oder, was noch besser ist, durch die Seiren an den Kanten Lccher schräg 
gebobrt und die Schnuren durch dieselben gezogen werden. 
. 12. 
Fässer sind nur dann verschlußsähig zu erachten, wenn ste aus ganzen Dauben und Bo- 
denstücken bestehen, so daß jede Daube in einem Stuͤcke dle ganze Laͤnge des Fasses und je- 
des einzelne Bodenstück die Breite des Fasses von der einen Fahdaube bis zur emgegenge- 
sepren ausfüllt. — Fässer mit ereckenem Inhalce müssen zu beiden Seiten da, wo der Bo- 
den eingesetzt ist, in mehreren, oder nach Befinden in allen einzelnen dort vorsiehenden Dauben 
durchbohrt, die Bleischmure durch die Löcher und krenzweis über den Beden gezogen werden. 
Die nebenstehende Figur erklärt den Ver- 
schluß unter Durchbohrung aller vorhandenen Dau- 
ben, wovon sodann die einfachere, meist genü- 
gende Art und Weise der kreuzweisen Durchboh- 
rung zweier entgegenstebender Dauben abzuneh= 
men ist. 
Das eine Ende der Schnur wird von A. 
über den Boden und dessen Mittelpunkt C. bis 
B. von B. durch die Faßdauben bis E, von E. 
über den Boden hinweg bis D, ven U. burch 
die Faßdauben bis A, und von A. durch die 
Faßdauben bis KE, von E. aber bis zum Mit- 
telpunkt des Bodens bei C. durch die gebohrten 
Loͤcher gezogen. 
Das zweite Ende der Schnur wird dagegen von A. über C. bis B, von B. vurch 
die Fahdauben bis I), von I). bis zum Mittelpunkee des Bedens bis C. gezogen, und dorr 
bei C. wird on die belden Enden der Schnur das Blei besestigt. · 
Eben so muß an dem zweiten Bodenende des Fasses versahren werden. Wäre der 
Boden nicht in die Dauben eingesalze, sondern nur durch einen an der innern Seite der 
Dauben eingelegten Reif festgehalten, so müßte bei Durchschnürung der Dauben dieser Reif 
mie von der Schnur durchzogen werden, damile er durch die Schnur vollständig sicher on 
den Dauben und über den Boden befestige bleibt, durch diese Besestigung aber die Weg- 
nahme des Bodens oder einzelner Stücke desselben gebindert ist. 
  
  
4) Fässer #½ 
Inhbalts.
	        
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