Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

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Benennung der Gegenstände. 
  
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*— 
b) Weißes Hohlglas, ungeschlissenes, oder mit abgeschlissenem Boren und Hüt- 
tenrande; ingleichen Fenster= und Tafelglag ohne Unterschied der Farbe 
Anmerk. An den Baperischen und Würtembergischen Grengen rechto vom Rbein wird erhoben 
e) Geschliffenes, geschnittenes, vergoldetes, gemaltes, decgleichen alles mas- 
stve und gegossene Glas, efinge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknopfe, 
Glasperlen und Glsschmel 
ue r N Boperischen und urteiibeihischen Grenzen rechto vom Ahein wird erhoben 
40 Spieg 
1) wenn das Stück-siehtübckLWPkruß.oveksssAltbayekischcodetUs 
Rheinbayerische □ Zoll mißt, 
d) gegossenes, belegtes over unbelegtes, 
an) wenn das Stück nicht über 144 Preußische — Zoll mist : 
bh) wenn das Stück über 144 und bis 288 Preußische □ Zoll migt 
6) geblasenes, belegtes oder unbelegtes 
Anmerk. zu d. I. Beim Eingange an den Baperischen und Wärtembergischen Erenzen wirb 
zle; 
2 —ie ............ 
2) belcges und unbelegtes, gegossenes und geblasenes, wenn das Stück mißt: 
288 □3ZolI bio 576 □holl Preuß. od. bis 666 Altbayer. od. 490 Rhbayer. 3. 
6 1000 - * 1136 - 888 - — 
:* 1000 : 1400 " : 1618 - 1242 - - 
-1400 -1900 - - : 2196 * 1684 : „ 
* 1900 □Zoll Preufl. . 
e) Glaswaaren in Verbindung mit unedlen Metalen und andern niht ½ den 
Gespinnsten gehoͤrigen Urstoffen; auch Spiegel aller Art .. 
Haͤute, Kelle und Haate: 
a) Rohe (grüne, gyt trockene) Häute und Felle zur Lederberritung, inglei- 
chen rohe Pferde 
b) Felle zur arebageend v– (Rauchwaaren), Schmaschen, Baranlen und uͤkrainer 
c) Hasenfelle und -Haare ... 
d) Haare von Rindviceh.. . 
 
	        
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