Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

25 
Gesetz slammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 557. 
Inlalt: Ministerial Bekanmmachung vom 31. Jannar 18#S#, die Anillebung der besondern Vertrags. 
bezichungen in Grobbritannien wegen Schubes der Amtorenrechte gegen Nachdruck und 
unbesugte Nachlildunn betressend. 
Ministerial-Behanntmachung 
vom 31. Jannar 1898, 
die Aufhebung der besondern Vertragsbeziehungen zu Großbritannien 
wegen Schutgzes der Autoreurechte 
gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung betreffend. 
  
Der in Gemäßheit des Zusatzartilels zur Berner Uebereinkunft, betreffend 
die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der 
Literatur und Kunst, vom 9. September 1886 (Reichsgesetzblatt von 1587 S. 193), 
sowie der Nr. 1 des Schlusprotokolls zu dieser Uebereinkunft aufrecht erhaltene 
Vertrag zwischen Preußen und Großbritamien wegen gegenseitigen Schutzes der 
Antorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung vom 13. Mai 1846, 
welchem das Fürstenthum laut der Regierungsbekanntmachung vom 27. Juli 
1847 (Gesetzs. Bd. VII. S. 72) beigetreten ist, und der Zusatzvertrag vom 14. Juni 
1855 (Gesetzs. Bd. X. S. 526) sind, nachdem sie in Großbritannien die staats- 
rechtliche Wirksamkeit verloren haben, auch für Neuß jüngerer Linie durch den 
am 16. Dezember 1897 erklärten Rücktritt außer Kraft gesetzt worden. 
Gera, am 31. Junnar 1898. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Ausgegeben am 2. Februar 1898. Engelhardt. C. 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.