Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Bahnhof Lückenmühle, zur Erbauung einer neuen Turnhalle für das Gymnasium 
in Gera, zu einem Anbau an das Gymuasialgebäude in Schleiz, zur Erwerbung 
und Einrichtung eines Gebäudes für die Taubstummenanstalt daselbst, zum 
Ankaufe eines Bauplatzes für die Sparkasse in Gera und zur Ausführung eines 
Neubaues auf demselben, zur Erbauung eines Gefangenhauses in Hohenleuben, 
zum Ankaufe eines Kiesbruchs für die Chausseebauverwaltung, zur Beschaffung 
von Decsinfektionsapparaten für die Gerichtsgefängnisse in Hirschberg und Hohen= 
leuben, zu Vorlesungen über das Bürgerliche Gesetzbuch, zur Kartirung des 
Fürstenthums auf Grund der von der Königlich Preußischen Militärverwaltung 
vorzunehmenden Triangulation, zur Herstellung einer Schulwandkarte. 
Das neue Justizgebände in Gera ist vollendet und am 7. Juni d. J. 
seiner Bestimmung übergeben worden. 
er Umbau der Fränkischen Straße bei Lobenstein hat den mit der 
Steilheit der bisherigen Straßenstrecke verbundenen Erschwernissen und Gefahren 
Abhilfe verschafft. 
Zur Begründung eines Eisenbahnfonds sind 600000 M. — Pf. aus den 
Beständen der Hauptstaatskasse ausgeschieden worden. Der Bau der Nebenbahn 
Gera-Menuselwitz, für welchen mit Zustimmung des Landtags ein verlorener 
Zuschuß von 37000 M. — Pf. ans diesseitigen Staatsmitteln zugesagt worden 
ist, scheint seiner Ausführung entgegenzugehen. Für eine Bahn von Eichicht 
nach Lobenstein mit Abzweigung Wurzbach-Lehesten sind von der Königlich 
Preußischen Eisenbahnverwaltung allgemeine Vorarbeiten vorgenommen und 
Unterlagen zu einer Nentabilitätsberechnung eingezogen worden. Dagegen ist 
zur Zeit keine Aussicht vorhanden, daß die Königlich Sächsische Regierung einem 
Bahnprojekte im oberländischen Bezirke näher treten werde. 
oweit ein wirkliches Bedürfniß anzuerkennen war, sind den Gemeinden 
vielfache, zum Theik recht erhebliche Beiträge zu den Kosten von Schul-, Kirchen-, 
Wege= und Brückenbauten bewilligt worden. 
Die land= und forstwirthschaftlichen Vereine haben außer der fortlaufenden 
Unterstützung eine außerordentliche Staatsbeihilfe erhalten, um den Landwirthen 
die Beschickung der diesjährigen Wanderausstellung der Deutschen Landwirth- 
schaftsgesellschaft in Dresden zu ermöglichen. 
Durch die Gesetze über die Gewährung von Alterszulagen und über die 
Allgemeine Beamtenwittwenpensionsanstalt ist für die in Betracht kommenden 
Kategorien von Angestellten und für die Hinterbliebenen der Anstaltsgenossen 
erweiterte Fürsorge getroffen worden, während das Gesetz über die Erhebung
	        
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