Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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77) Für die Operation des Klumpffußges 3090 bis 100 M. 
78) Für Einrichtung und ersten Verband verrenkter Glieder, und zwar: 
#a.g des Unterkiefrss 10 bis 20 M. 
h. des Oberam 10 bis 30 M. 
c. des Oberschenkels .. . . 30 bis 60 M. 
(I. des Vorderarms, unterschenkels. Fus- oder Bandgelenis i - bis 30 M. 
o. der Finger oder Zehen . 2 bis 10 M. 
79) Für Einrichtung und Verband veralteter Verrenkiungen sind die doppelten 
Gebühren zu gewähren. 
80) Für größere plastische Operationen (Angenlid-, Nasen-, Lippen-, Gaumen= 
bildung, Operation der komplizirten Hasenscharte) 15 bis 150 M. 
81) Für Operation der einfachen Hasenscharte 10 bis 50 M. 
82) Für Ausrottung eines Theiles der Zunge oder der 
ganzen Zunge . ..20bio100M. 
s:3)«3m(,1ümtunqdco sichlkopsco odu der Luftröhre . 20 bid 100 M. 
84) Für theilweise oder gänzliche Androttung des Kehlkopfes 30 bis 200 M. 
85) Für Eröffnung des Schlundes oder der Speiseröhre 30 bis 100 M. 
86) Für Operation des Empyems durch Schniit . 20 bis 100 M. 
87) Eröffnung des obnsüchlichen Verschluser des Afters, der Harnröhre, 
der Schamspalte . 3 bis 20 M. 
§8) Für Erüffnung lieserer Verschlüsse beo Mastdarms, der Harnröhre, 
der Scheide, des Gebärmutterminden l5 bis 100 M. 
89) Für Operationen an inneren Organen der Bauchhöhle 50 bis 300 M. 
50) Für Zurückbringung eines beweglichen Bruches oder eines Mastdarm- 
vorfall e . . 3 bis 10 M. 
91) Für Zuruckbringung eines eingeklemmten Brucheo . 10 bis 50 M. 
92) Für Operation eines eingeklemmten Bruches oder Radikaloperation 
eines Bruches oder Anlegung eines kilnstlichen Afters oder Operation 
eines widernatürlichen Afters . . . 330 bis 100 M. 
93) Für Operation der uostharmnfistel oder des Wastdarnwonsallo oder 
von Hämorrhoidalfnoten 10 bis 50 M. 
51) Für Ausrottung des Mastdarme J0 bis 200 M. 
95) Für Katheterigmus der Harnblase beim Mann .. 3 bis 15 M. 
96) Für denselben bei der Fraa 1960 bis 5 M.
	        
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