Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

288 
Staatoregierung zu Altenburg unterm ½ t 1398 abgeschlossene Vertrag, be- 
treffend Abänderung des Staatsvertrags vom . März 1882 über die fernere 
Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem Fürstenthum Reuß j. L. 
in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Roda nach eingeholter Zustimmung 
des Landtags und beiderseits erfolgter landeoherrlicher Natifikation nachstehend 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Im Anschlusse hieran wird bestimmt, daß die nach Artikel ön und b des 
abgcänderten Stnatsvertrags für jeden dieser Geisteskranken zu zahlende jährliche 
Reute von 380 Mark, dafern der betreffende Kranke der II. Verpflegungsklasse 
angehört, der Fürstlichen Hauptstaatskasse von den zur Zahlung der Ver- 
pflegungsgelder Verpflichteten in vierteljährlichen Naten zu erstatten ist. 
Gera, den 18. April 1899. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Engelhardt. 
Vertrag 
zwischen 
der Fürstlich Reußischen, jüngerer Einie, 
und 
der Herzoglich Sachsen-Alteuburgischen Staatsregierung, 
betreffend Abänderung des Vertrags vom P. März 1882 über die 
fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem 
Fürstenthume Reuß j. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses 
zu Roda. 
Nachdem in Folge Verbesserung der Verpflegung und Wohnung der im 
Genesungshause zu Roda untergebrachten Geisteskranken eine Erhöhung der 
Verpflegungsgelder angemessen und damit eine Abänderung des Vertrags vom
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.