Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Keuß jängerer Linie. 
No. 577. 
  
Inhalt: Laudcoherrliche Verordnunn, betressend die Führung der mit im Audlande erwarbenen 
alademischen Graden verbundenen Titel, vom 27. Mai 19 # 
  
Landesherrliche Verordnung, 
betreffend die Führung der mit im Auslande erworbenen akademischen 
Graden verbundenen Titel, 
vom 27. Mai 1899. 
Wir Heinrich der Verzehnte, von Goltes Gnaden Züngerer Tinie regierender Fürf Reuß 
Eras und Herr von Vlanen, berr zu Erehz, Kranichseld, Gera, Schleig und Cobenftein ett. elt. 
verordnen hierdurch was folgt: 
81. 
Staatsangehörige des Fürstenthums, welche einen akademischen Grad 
außerhalb des Deutschen Reiches erwerben oder bereits erworben haben, bedürfen 
zur Führung des damit verbundenen Titels der Genehmigung unseres 
Ministeriums. 
Ausgegeben am 7. Juni 1899.
	        
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