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zu gleichen Theilen zufällt. Sobald sämmtliche Kinder aus dem Pensionsbezuge
ausgeschieden sind, tritt die Wittwe in den Genuß der ganzen Pension.
Wenn bei dem Tode oder bei anderweiter Verheirathung der Wittwe
pensionsberechtigte Kinder des verstorbenen Ehemannes vorhanden sind, so be-
kommen dieselben von da ab die ganze Pension zu gleichen Theilen mit der
Maßgabe, daß die durch Tod, durch Erreichung der Volljährigkeit oder durch
Verheirathung zur Erledigung kommenden Antheile den übrig bleibenden gleich-
mäßig zuwachsen. In diesem Falle findet die Schlußbestimmung in § 12 Abs. 1
entsprechende Amvendung.
817.
Nach dem Ableben eines Anstaltsgenossen hat die Wittwe beziehungsweise
der Vormund der minderjährigen Kinder, wenn sie Anspruch auf Pensionszahlung
erheben, auf Erfordern die standesamtlichen Zeugnisse beizubringen, durch welche
der Anspruch begrlündet wird.
Die festgestellten Wittwen= und Waisengelder werden in vierteljährlichen
Raten, um die Mitte der Monate Februar, Mai, August und November aus
der Austaltetst ausgezahlt.
ee Wittwe ist befugt, für ihre leiblichen Kinder die Quittungen mit
auszusteici dagegen hat für die Stiefkinder der Wittwe und für elternlose
Waisen der Vormund die Pension zu erheben und Quittung zu ertheilen.
§ 18.
Das „Recht auf den Bezug des Wittwen= und Waisengeldes erlischt
. mit dem Ablaufe des Monats, in welchem eine Wittwe, ohne daß
pensionsberechtigte Kinder odr= Stiefkinder vorhanden sind, ver-
stirbt oder sich anderweit verheirathet;
2. mit dem Ablaufe des Monats, in welchem ein Kind, ohne daß
andere Pensionsberechtigte vorhanden sind, verstirbt, zur Volljährig-
keit gelangt oder den Pensionsgenuß durch Verheirathung verliert.
Tritt das Ereigniß, welches den Pensionsbezug aufhebt, um die Mitte
eines Vierteljahres ein, so kann nach Beschluß des Ministeriums von einer
Rückforderung des für den dritten Monat des Vierteljahres etwa schon gezahlten
Pensionsantheils abgesehen werden.
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Für jedes unter 18 Jahre alte Kind eines Anstaltsgenossen wird bei
dem Vorhandensein einer pensionsberechtigten Wittwe bis zum Ablaufe des