Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

S 
rS 
* 
12) 
15 
Kriebentadn thr "i/ —— wenn mit einem solchen ein Grundstücksveräus- 
Auszug aus 5½ I G«c ndutsdevotbeccnbuchem—Iukcase-I sol- 
Ausschlagen der Gnnd. und Hypothelenbücher — s. Vorlegung. 
Aufwartung — I en- 
Beglaubig ungen – (ve. und Neinschri 
’. *!s über Eimeichung einer Frip un sic verlangt wird) außer 
n Ko 
Be esüchre. 8 cie Eintragung eines nencu Besitzers in dao Grund.- und vͤv· 
eflion — bopodelrien Forder ung — für o Einmagung einer Gilier 
Dismembrationen — Zer ienlnnnn 
Dispositionsbeschränkung. Für 
Spachternan . für die Mitwirkung der Grund= und Pe#nechrtekalstden 
  
159 
gie an — überlassen wird, sind dielelben Gebühren wie unter Thir. 
S 
  
——5 Jeruag verdunden ist, so gelten die Ansätze für Kanfkontrakt un- 
chen und dessen Beglaubigung, jedoch außer den Kopialien 10 Sgr. b 
votbekenbuch wird, wenn er das Grundstück mittelst eines Vertrass matrc 
den Lebendigen erwarb, nach Nr. 20, beiirbungönen Nr. 1, 4, 34, 
u Todcowegen erwarb, nach Nr. 14 liquidirt. 
ei vorkommenden Nebendeschäfte asieen die unker Nr. 19 II1. 
nnd V. bestimmten Gebührensätze. Wenn aber die den Gegenstand der 
Eintragung bildende Lammistamusforderung 100 Thr. übersteigt, so ist die 
Quotengebühr unter Nr. III. a. nur zur „pilie anzuseben. 
a) die Eintragung einer solchen (m. s. jedoch Familiensideilommiß Nr. 15 
!s13t.—. in das Grund. und Hypothekenbuch, nebst Benachrichigung deo 
esi — 
b) Zesi Eichnngl einer Epeallhuttciornb einschließlich der Ge- 
nachrichiigeng. des passiv Betheil — 
e) wenn jedoch die Hnsn hbeo nn auf mehr#e mit tesondern o- 
lien im Grund= und Hppothekenbuche versehene Grundstücke unter der 
nämlichen Gerichtsbarleit sich erstreckt, so paisiren neben einfacher Er. 
hebung vorbemerlter Gebühren (unter a. und b.) noch für die Ein- 
tragung und röschung auf jedem weiteren. innihesd 
a#) auj cinem zweiren bis fünften Jolium je .... .... 
bb) anf einem sechsten und jedem weiteren Paliun ie .- 
ei solchen Verträgen passiren die für Kaufkrontrakte (Nr. 20 unten) festge- 
Erolehen Gebühren. 
a) dos ksg eines Krben, Vermächktnißnehmers, auf den! 
en, Famiiensideikommihn achsal ger 
6 neuen Besipers zaist Besitztittel in das Grund= und Hppothe- 
kenbuch 1 die für Eintragung iuel, Käufers unter g 20 nach. 
gelassenen Gebühren zu eutrichten. Weun aber das den Gege anlen nd 
der Eintragun bldeine Grundstäck au a dbt. übersteigt, 
so passirt die Guotengebühr unter Nr. 20 1 
Wenn mehrere Erben, Vermächtmißnehmer K. As Siuise Be- 
litzer des nämlichen Grundstücks eingetragen werden, so passiren öleich- 
wohl die Ansätze unter u. nur einsach. 
Wenn unter mehreren Erben eines Grundstücke lich minderzibrige Kin, 
der des zeitherigen W befinden und zugleich die mehreren Er 
ben des Grundstäcks einstweilen und mit Vorbehalt Kesühe Eebnhei- 
S 
êr- 
  
  
to 
  
W. 
E.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.