Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

22) 
163 
sie (Ausserligung des Kontrakts in Form einer gerlchtlichen Urtunde aitn, 
gleichen in dem Falle unter Coben für Adludikatkonsschein 10 Sgr. 
e) ho lur ainzug von W. welche im Vertrag behaln Weoe 
mläße unter #. U. 
T diese Expeditionen ntee II. von r*m— orkemmen sollten.) 
III. Wenn mebrere mit besendern Folien im Grund d Hyopothekenbuche 
versehene Grundstücke unter Gerichtsbarkeit dersetten rcher und Hovo- 
thekenbehörde zusammen verkaust werden, so find die vorbemerkten Ge. 
7 nur einfach wegen aller zusammen zu erheben, blerüber aber noch 
für, sede weitere Elntragung des neuen Besitzers auf einem besondern 
olium, um 
8 auf einem sen be- bis sinsten Follum se 
5à auf einem sechst d jedem serneren Folium 
IV. In den vorstehenden Grdohrenansihen (unter I. Z)• u#nd mit Aus. 
w Ab- und Reinschrists-, sowie 
der Deslanbigungsgbuhen. 
der Gerichtspersonen und Dien 
der Gebühren für andere besondere Einträge *l* öschungen, welche 
bei Gelegenheit der Veräuherung noch auher der Einrragng. des 
neuen Besitzers vorkommen, 
alle und jede Mübewalmung begriffen, denen dle Grund= und Hrpothe- 
kenbebörde in Rücksicht auf die vorgehende Veräußerung und zu dem 
Zwecke, damit das Geschäft in bdnung und Nichtigkeit gebracht werde, 
sich zu unterziehen bat. 
Unter keinem Vorwande darf also ein Mehrereß, als biernach gestat- 
— ist, an Gerichtogebũhren erboben werden, insonderheit findct für 
die Verachrichtigung Betheiligter von der Eintragung des neuen Be- 
einen beendere ertheilten oder der Kaufsurkunde angehängten Mekog- 
nilionsschein 
y eine besondere Gebühr nicht statt. 
.# u) Die vostehenden Gebühren (unter 1—IV.) werden von beiden Der- 
wagschsetenden eireinichasuch, von jedem zur Hälste getragen, wenn 
nicht ein Anderes unter ihnen ausgemacht worden ist. 
b) Bei Veräugerungen oder Nr. 14) von Grundstücks- 
körpern hat nur die Grund= und Hypotbekenbehörde des Hauptgutes 
Anspruch auf die nach dieser ar. 20 sich bestimmende Gebühr für 
Einnagung des neuen *ie . Will die andere Vehoͤrde eines Per- 
tinenzstücks auf dessen Folium von der ##lsverinderung Demergung 
mache 6 so kann sie dafür vom neuen Besiper e heben: 5 Sgr. 
  
Laßvert Dertrag, durch welchen Grundstücke in der Eigenschaft von 9 
r binge eben werden) s. Kaufkentrakt. 
  
  
) für Eintragung derselben in das Grund= und Hppothekenbuch und 
ür Heachrichigg des Betheiligten passiren 10 Sgr., 15 Sgr. und 
  
m. s. No. u#. 
b) für 85 3 Klar- Protestalion est Benachrichngung * anzu- 
Wwctzen 10 Sgr. 
  
c) Wenu die Fhuenn oder hölcung einer Protestanhon auf mehrere. 
mit besondern Folien versebene Grunstücke bei einer und derselben 
Grund= und Oyppothekenbehörde zu bewielen ist, gelten die Ansätze 
  
und Bestimmungen unter Nr. 10 V. oben. 
  
3 
Sgr. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.