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Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 222.
Landtags-Abschied
für den am 1. Oktober 1857 zusammengetretenen Landtag, vom 12. März 1860.
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna-
den Jüngerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Ael-
tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich-
feld, Gera, Schleiz und Lobenstein c4#c. 1c.
urkunden und sügen hiermit zu wissen:
Nachdem der auf Unserc Anordnung in Gemähheit des § 81 der Verfassung auf
den 1. October 1857 einberufene Landlag von da an mit den zu den Ausschußarbeiten
ersorderlichen Unterbrechungen bis zum 26. März 1858 versammelt gewesen, alodann
verlagt worden, dem von Uns zur Perstellung regelmäßiger Finanzperioden gemachten
Vorbehalte gemäh auf Einladung Unseres Ministeriums am 24. October 1859 wieder
zusammengetreten ist, und seildem (beziehungsweise in den Ausschüssen) die von ihm zu
erledigenden Geschäfte verhandelt hat, weitere Gegenstände selner Berathung aber nicht
mehr vorliegen, so werden dessen Sltzungen mit nachstehender Eröffnung Unserer landes-
herrlichen Enischließungen geschlossen.
Die dem Landtage bei seiner Einberufung vorgelegten Gesetze sind, in so weit sie
dessen Zustimmung erhalten haben — mit Ausnahme der Mahlordnung, deren Publica-
vion aufgeschoben worden ist und auch jeht noch im Einverständnisse mit dem Vandtage
ausgesetzt bleibt, um die Ergebnisse der in den anderen Ländern wegen desselben Gegen-
siauds Statt findenden Erörterungen zu erwarten — in der Gesetzsammlung bekannt ge-
macht worden und in Kraft geireten.
Ausgegeben den 28. März 1800. 49