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Schema uncer 0. eingeeragen, und sodann, nebst dem lieferscheine und resp. den Stempelgeldern,
an den Kreis-Impost-Einnehmer abgegeben.
6. 34.
Das zur Controle dienende Manual ist jedesmal zu eben der Zeit, wo die Impostrechnung
geschlossen werden muß, zu schließen und bei der Impost-Haupt-Casse einzureichen.
6. 55.
Vergütung für Führung der Controle.
Für die, mit dieser Centrole verbundene, Bemühung erhäle der Kreis-Schocksteuer-Einneh-
mer Eins vom Hunderr der, bei der Kreis -- Impost-Einnahme, eingegangenen Gelder für
S#t#empelung der Spielkarten und Kalender, dessen Betrag ihm aus der Kreis-Impost-Casse
gegen Quittung bezahle, und in der nach §. 20. abzulegenden Rechnung in Ausgabe verschrie-
ben wird.
4.) Amts-Steuer= und Stadt-Stempel= Einnahmen.
g. 5.
Die Amts-Steuer= und Stadt-Stempel-Einnehmer haben die Verloofung des Stempelpapiers
un Einzelnen, und die damie verbundenen Einnahmen in ihren Bezirken zu besergen.
. 37.
Verpflichtung und Caution.
Diese Einnehmer werden vom Ober-Steuer-Collegio, oder von einem von diesem beauftragten
Commissarte nach der Eidesnotel uncer 1. verpflichee#. Die Ames-Seeuer-SEinnehmer haften für die
Sctempekeinnahme mie der von ihnen, wegen ihrer Function uberhaupe zu bestellenden Caution.
Das nemliche gile von den Scadt-Stempel-Einnehmern, wenn sie ausserdem noch eine andre, vom
Ober-Steuer-Collogio abhängige, Function verwalten. Ist dies aber niche der Fall, so haben sie
zum Steuer-Acrario besondere Cautcionen zu bestellen, in Rücksiche deren die Besiummungen
des §. S. Statt finden.
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Geschäfce.
Die den Amés-S-teuer- und Stadt-Stempel-Einnahmen, in Hinsiche auf das Stempelwesen,
obliegenden Geschäfte bestehen
in einer speciellen Aufsicht daruber, daß die landesherrlichen Anordnungen über das Stem-
pelwesen in ihrem Einnahmebezirke genau befolgk werden;
im Verkauf des Stempelpapiers;
in Halcung voäständiger Manuale über ihre Stempelverwaktung;