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dessen Administration, gemachte Vorschüsse — darüber soll keine weitere
Nachrechnung Statt finden. .
Preussische Truppen, s. Verpflegunss. Aufwand.
Priester-Wittwen = und Waisen = Stiftung, Augufiiische —
deren Abtheilung,
Privatgerechtsame, durch die Landestheilung betrosfene, sollen fortbestehen.
- lehne desgl. « . . ».»
Proceßform, s. Rechtssachen 6S. 27. ;
Procuratur-Almosen-Cafse, s. Zeitz.
Proprereste, s. Rechtssachen 5. 25.
s. Ruͤckstaͤnde.
Provinzial-Cassen, fiscalische — inwiefern deren Bestaͤnde, Activ—
und Passiv-Verhältnisse der Köuigl. Saͤchsischen oder Koͤnigt Preussischen
Regierung verbleiben.
Provisionen, s. Pensionen.
Ratification der Hauptconvention vom 28sten Aug. 1819.
Rechnungsfuͤhrer, s. Cautionen.
Realklagen uͤberhaupt, s. Rechtssachen §. 3.
Reallasten, ruͤckstaͤndige, auf Grundstuͤcken des andern Gebiets haftende.
Rechtssachen, in beiden Landestheilen anhaͤngige — Convention wegen de-
ren Abgabe und Fortsetzung, vom 20sten Februar 1816.
- Beslätigung dieser Convention.
Reichenbachische, aus der ständischen Anleihe von 1811. herrührende —
darauf leistet die Koͤnigl. Preussische Regierung Berzicht.
Rentbeamte, f. Beamte.
Rentkammer, s. Amtscapitalien.
Ritterschaftliche Prästationen, (. Prästationen.
Rückstände fiscalischer Einkünfte und Nerwaltungaussaben — welcher Re-
gierung sie zufallen. "
- staͤndischer Bewilligungen. .
Russische Vorschuͤsse, s. Vorschuͤsse.
Saͤchsische Gefangene, s. Vorschuͤfse, Russische.
- Truppen, s. Verpflegungs-Auf wand.
Salz — Bestimmungen der, Königl Preussischer Seits, an die Konigl. Säch-
sische Regierung zu überlassenden jährlichen Quantität.
Schiffarth, (Elbe.
Schlußberechnung über die von Sachsen und Preussen gegenseitig übernom-
menen JZahlungsverbinlichkeiten.
Schutden, (. fiscalische Schulden.
- Landes., s. Kammer Credit= — Steuer-Credit-
Casse 2c.
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Seitenzahl.
270 — 271.
506 —508.
248.
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